Allgemeine Geschäfts- und Bearbeitungsbedingungen der Firma: Claus J.Billet, Kunstmaler und HeraldikerUlrichstrasse 59, in 70794 Filderstadt– im folgenden: "Wappen-Billet " genannt |
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1. |
Vertragsabschluß |
1.1 |
Der Internet-Auftritt von "Wappen-Billet" stellt die Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber an "Wappen-Billet "dar. Der Auftraggeber kann sein Angebot, gerichtet auf Abschluß eines Dienstleistungs- oder eines Werk- oder eines Kaufvertrags unter Nutzung der neuen Medien gegenüber "Wappen-Billet" abgeben. Hierbei ist zu beachten, daß die Arbeiten von "Wappen-Billet" vielfältig sind und besonders und ausdrücklich auf das vom Auftraggeber gewünschte Arbeitsfeld hinzuweisen ist. Zum Beispiel : Wappen oder Heraldik, Ahnenforschung oder Genealogie (Absatz 3 ) oder : Acylbilder, Deckenmalerei, Entwürfe, Fassadenmalerei, Freskomalerei, Oelbilder, Portätmalerei, Raumdesign, Reclame, Renovierung, Restaurierung, Sgraffito, Schriften, Vergoldungen, usw.. Entsprechend den Wünschen des Auftraggebers über das jeweilige Arbeitsgebiet wird nach Prüfung der Voraussetzungen über die Umsetzungsmöglichkeiten und Ausführung der entsprechenden Arbeiten ein Kostenvoranschlag erarbeitet. Dieser Kostenvoranschlag ist je nach Umfang ( Reisekosten, Prüfungskosten, Hinzuziehung von Sachverständigen und/oder Handwerkern usw. ) kostenpflichtig und wird berechnet. Dieser Kostenvoranschlag wird durch Unterschrift des Auftraggebers ( Annahme ) zum Auftrag gewandelt. Sämtliche Arbeiten von "Wappen-Billet " werden in Stil, Form und Farbe nach alten Mustern und teiweise alten Techniken erstellt. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, daß diese Arbeiten heraldischer Natur sind und stellt die Ausführung der Arbeiten frei in das Ermessen von "Wappen-Billet " . |
1.2 |
Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung (Annahme) des Auftrags durch "Wappen-Billet" zustande. Wird der Auftrag nicht binnen vier Wochen nach Auftragserteilung abgelehnt, gilt die Bestätigung als erteilt. |
1.3. |
Vereinbarungen, Nebenabreden und Zusicherungen, die in diesen Vertragsbedingungen oder in dem Auftragsformular nicht niedergelegt sind, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch "Wappen-Billet". |
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Dies trifft auch
für den im Internet unter http://www.wappen-billet.de
eingegebenen Link : "Such-Auftrag" zu. |
2. |
Widerrufsrecht |
2.1 |
Auf der Grundlage des Gesetzes für Fernabsatzverträge steht dem Auftraggeber das Recht zu, den mit "Wappen-Billet" via Internet, e-mail, Telefax oder Telefon abgeschlossenen Vertrag innerhalb von sieben Werktagen zu widerrufen. Diese Widerrufsfrist soll zu Gunsten der Verbraucher verlängert werden.
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3. |
Leistungsumfang bei genealogischen und heraldischen Arbeiten |
3.1. |
Entsprechend dem jeweiligen Auftrag werden unter Zugrundelegung der väterlichen Stammreihe die Wappenwerke und Wappensammlungen (deutsche und ausländische) systematisch nach dem Wappen gleicher und ähnlicher Schreibweisen durchgearbeitet Hierbei wird überprüft, ob der Auftraggeber zu einem der vorgefundenen Wappen führungsberechtigt ist. Ist dies der Fall, erhält der Auftraggeber eine exakte Darstellung dieses Wappens. |
3.2. |
Kann "Wappen-Billet" nicht einwandfrei ermitteln, ob der Auftraggeber zur Führung des aufgefundenen Wappens berechtigt ist, erfolgt nach Wappenrecht -und Brauch eine Abwandlung eventuell vorgefundener Wappen oder eine Neugestaltung ein Wappens aufgrund der familiengeschichtlichen Daten und Fakten. |
3.3. |
Bringt die Forschung kein Resultat, d. h. wird für den Namen des Auftraggebers kein Wappen gefunden, so wird - wie es schon seit Jahrhunderten üblich ist - ein Wappen neu entworfen, unter Berücksichtigung heraldischer Regeln und Gesetze. Dabei werden folgende Gesichtspunkte beachtet: Die Berufe und die Stammheimaten der Vorfahren, die etymologische Namensdeutung (redendes Wappen), eventuell gewünschte Embleme im Bereich des heraldisch Möglichen. |
3.4. |
Da die Wappenzeichnung teilweise von Hand erstellt wird und somit ein freier Arbeitsvorgang ist kann nicht gewährleistet werden, daß die Zeichnung sofort in ein Druckverfahren umgesetzt weden kann. Vorgenannte Arbeit stellt eine freie Arbeit nach heraldischen Regeln dar die mit erheblichem Zeitaufwand erstellt wird und entsprechende Vorarbeit erfordert. Die Erstellung und Gestaltung der Zeichnung, sowie die Gestaltung der Blasonierung in Stil , Form und Farbe, stellt der Auftraggeber in das Ermessen des Zeichners. Die gesamte Wappenzeichnung, einschließlich "Oberwappen", wird in der Endausführung als Farbkopie der Zeichnung, mit einer Blasonierung (Wappenbeschreibung) ausgestattet und in einer Mappe dem Auftraggeber - oder seinem Vertreter- ausgehändigt. |
4. |
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers |
4.1. |
Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen der Auftragsbearbeitung wie folgt mitzuwirken: |
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b) Der
Auftraggeber verpflichtet sich, alle bereits in seinem Besitz
befindliche oder während der Laufzeit der Forschung in seinen Besitz
gelangenden Wappen, Stammbäume oder genealogische Daten zur Verfügung
zu stellen. |
4.2 |
Der Auftraggeber
verpflichtet sich, seinen Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 4.1 a)
und |
4.3 |
Kommt der
Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäß vorstehenden Ziffern 4.1 und
4.2 nicht nach, so ist "Wappen-Billet" berechtigt, oder oder |
5. |
Liefertermin |
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Ein fester Liefertermin kann im voraus nicht bestimmt werden, da er vom Umfang der Forschungsarbeiten und der Mitwirkung des Kunden abhängt. Nach Möglichkeit erfolgt die Auftragserfüllung innerhalb der unverbindlich vorgesehenen Lieferfrist. |
6. |
Gewährleistung / Mängelrügen |
6.1. |
"Wappen-Billet" haftet bei genealogischen und heraldischen Forschungen nicht für einen bestimmten Erfolg. Sowohl genealogische als auch heraldische Forschungsarbeiten bauen auf Quellen auf, insbesondere auf genauesten Informationen durch den Auftraggeber; dem Auftraggeber ist daher bekannt, daß "Wappen-Billet" den Umfang des Forschungsergebnisses nicht garantieren kann. |
6.2 |
"Wappen-Billet"
gewährleistet, daß sämtliche End-Arbeiten registrierungs- und
veröffentlichungsfähig sind. Zur Registrierung und Veröffentlichung
sind vorgesehen: die Heraldische Gesellschaften " Der Wappen-Löwe"
mit Sitz in |
6.3 |
Für offensichtliche Mängel des Leistungsgegenstandes haftet "Wappen-Billet" nur, wenn diese Mängel innerhalb von vierzehn Tagen nach Übergabe per Einschreiben bei "Wappen-Billet" geltend gemacht werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich vor der Geltendmachung einer Herabsetzung der Vergütung (Minderung) bzw. einer Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder eines Schadensersatzanspruches wegen eines von "Wappen-Billet" zu vertretenden Mangels der Firma "Wappen-Billet" zuvor eine angemessene Frist zur Nachbesserung des vom Auftraggeber zu bezeichnenden Mangels zu setzen. |
6.4 |
Eine darüberhinausgehende Gewährleistungshaftung von "Wappen-Billet" ist ausgeschlossen. |
7. |
Allgemeiner Haftungsausschluß |
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Nicht ausdrücklich in diesen Vertragsbedingungen zugestanden Ansprüche werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind danach insbesondere Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung, auch soweit sie im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüche stehen und soweit solche Ansprüche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von "Wappen-Billet" beruhen oder nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften für Unmöglichkeit oder Verzug eine Eintrittspflicht auch für leichte Fahrlässigkeit besteht. Im übrigen sind Schadensersatzansprüche, soweit gesetzlich zulässig, auf den unmittelbaren Schaden, sowie auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt. vorstehender Haftungsausschluß gilt auch zugunsten von evtl. Mitarbeitern von "Wappen-Billet". |
8. |
Nebenkosten für Genealogie / Heraldik bei Archivforschung |
8.1 |
Folgende
zusätzliche Leistungen werden dem Auftraggeber auf Nachweis in Rechnung
gestellt: Reinschrift der Berichte und Gutachten, Fotos, Klischees,
Druckvorlagen, Beglaubigungen, Urkunden, Siegelungen, Anlegung von
Archivakten und deren Führung (30 Jahre), Auskunftsgebühren von
Bibliotheken, Archiven, genealogischen Vereinen und Pfarrämtern,
Fahrtkosten für erforderliche genealogische Nachforschungen, Honorare
für Bibliotheks-, Archiv-, Büroarbeiten der von "Wappen-Billet"
beauftragten Genealogen, Postgebühren, Telefongebühren, Fotokopien,
Verpackung, Fracht und Versicherung. Derzeit in Anrechnung zu
bringender Stundensatz für diese Leistungen beträgt 50,-- Euro
zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
8.2 |
Die gemäß Ziffer 8.1 angefallenen Nebenkosten sind auf die im Auftrag festgelegte maximale Höhe limitiert. |
8.3 |
Der Auftraggeber erhält mit Vorlage der Forschungsergebnisse jeweils eine Nebenkostenabrechnung in Form einer Zwischen- bzw. Endabrechnung. |
9. |
Zahlungsbedingungen |
9.1 |
Genealogie |
9.2 |
Heraldik |
9.3 |
Zahlungen nach den vorstehenden Ziffern 9.1 und 9.2 sind nur direkt an "Wappen-Billet" zu leisten. |
10. |
Aufrechnung / Zurückhaltung |
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Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von "Wappen-Billet" mit Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückhaltungsrecht gegen Forderungen von "Wappen-Billet" steht dem Auftraggeber nur zu, wenn das Zurückbehaltungsrecht auf Gewährleistungsrechte gestützt wird. |
11. |
Eigentumsvorbehalt |
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"Wappen-Billet" behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen einschließlich Nebenforderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor. |
12. |
Rücktritt |
12.1 |
Der Auftraggeber kann innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung vom Vertrag zurücktreteten. Der Rücktritt ist nur wirksam, wenn er innerhalb der Frist schriftlich gegenüber "Wappen-Billet" , Ulrichstraße 59, 70794 Filderstadt, per Einschreiben erfolgt. Das Recht des Auftraggebers zum Widerruf des Vertrags gemäß Ziffer 2.1 wird hiervon nicht berührt. |
12.2 |
Befindet sich "Wappen-Billet" mit der Erbringung einer Leistung in Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, "Wappen-Billet" eine weitere kalendermäßig bestimmte Nachfrist zur Vornahme der Leistung von wenigstens sechs Wochen zu setzen, verbunden mit der Erklärung, daß er nach fruchtlosem Ablauf der Frist die Leistung ablehne. Der Auftraggeber kann nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, soweit eine Haftung von "Wappen-Billet" nicht gemäß Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäfts- und Bearbeitungsbedingungen ausgeschlossen ist. |
13. |
Schadensersatz |
13.1 |
Tritt der
Auftraggeber nach Ablauf der in Ziffer 12.1 genannten Frist und mit
Ausnahme der unter Ziffer 12.2 geregelten Fälle von dem Vertrag zurück
oder macht "Wappen-Billet" wegen eines Verstoßes des
Auftraggebers gegen seine Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 4 dieser
Allgemeinen Geschäfts- und Bearbeitungsbedingungen Schadensersatz
geltend, so ist der Auftraggeber verpflichtet, "Wappen-Billet"
folgende Schadensersatzpauschalen zu erstatten: |
13.2 |
Der Auftraggeber ist berechtigt den Nachweis zu führen, daß die vorstehende Schadenersatzpauschale den in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung übersteigt oder daß "Wappen-Billet" ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die unter Ziffer 13.1 genannte Pauschale ist. |
14. |
Kündigung / Vergütung |
14.1 |
Kündigt "Wappen-Billet"
den Vertrag wegen eines Verstoßes des Auftraggebers gegen seine
Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 4 dieser Allgemeinen Geschäfts- und
Bearbeitungsbedingungen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, an "Wappen-Billet"
folgende Teilvergütungen zu leisten: - oder einer
anderen Wappenrolle. |
14.2 |
"Wappen-Billet" kann anstelle der Teilvergütung gemäß Ziffer 13.1 wahlweise den Ersatz des entstandenen Schadens aus dem Gesichtspunkt des Verzugs des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 4 geltend machen. |
14.3 |
Die "Wappen-Billet" gemäß vorstehenden Ziffern 14.1 und 2 zustehenden Leistungen werden mit den von dem Auftraggeber erbrachten Vorauszahlungen verrechnet. Überschüsse werden dem Auftraggeber zurückerstattet. |
15. |
Erfüllungsort / Gefahrtragung |
15.1 |
Erfüllungsort ist Nürtingen. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, so wird für den Fall eines Rechtsstreits Nürtingen als Gerichtsort vereinbart. |
15.2 |
Die Lieferung der erstellten Gegenstände und Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers als Wertsendung. Alle Sendungen, auch eventuelle Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Auftraggebers. "Wappen-Billet" schuldet nicht den Abschluß einer Versicherung für die zum Versand gegebene Ware. |
16. |
Urheberrechte, Übertragung von Nutzungsrechten, gerichtliche Geltendmachung bei Verletzung |
16.1 |
"Wappen-Billet" ist die Inhaberin des Urheberrechts an allen von ihr geschaffenen Werken. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil der von "Wappen-Billet" geschaffenen Werke, einschließlich Entwurfs-Zeichnungen und Skizzen, darf außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ohne schriftliche Genehmigung von "Wappen-Billet" in irgendeiner Form - durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren - reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendete Sprache, übertragen werden. |
16.2 |
"Wappen-Billet"
räumt dem Auftraggeber, seinem Ehegatten und seinen Abkömmlingen an dem
gestalteten End-Werk (Wappen, Zeichnungen aller Art, Stammbaum,
Ahnentafel) ein uneingeschränktes
Nutzungsrecht ein. |
16.3 |
"Wappen-Billet" macht Abwehransprüche gegen etwaige Urheberrechtsverletzungen geltend. |
17. |
"Wappen-Billet" erkennt Allgemeine Vertragsbedingungen von Auftraggebern nicht an, welche den vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Bearbeitungsbedingungen widersprechen. |
18. |
Salvatorische Klausel |
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Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, an einer Regelung mitzuwirken, die der rechtsunwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. |
Stand: Januar 2011 Claus
J.Billet, UST.-ID.-Nr. 81 760 692536 Es wird nach § 19 Absatz 1 UStG. keine Umsatzsteuer erhoben
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