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Artikel
zur Heraldik

Vorwort
Heraldik
I
Einführung
Heraldik II. Neulich im Büro..
Heraldik III.
Ein anderes
Beispiel..
Heraldik
IV Helme...
Heraldik
V Helmdecke..
Heraldik
VI Kann ich ein
Wappen führen ?
Heraldik
VII Wappen der
Stände..
Heraldik
VIII Bedeutet ein
"von" immer Adel ?
Heraldik
IX Wappenschwindel.
Heraldik
X Richtlinien und
Wappenführung
Heraldik XI Was
sind eigentlich
Herolde?
Heraldik XII
FÄLSCHER am
WERK!
Weiterführende Hinweise zur Heraldik habe ich in den beiden führenden Foren
für Ahnenforschung eingetragen ;
http://forum.ahnenforschung.net/forumdisplay.php?f=67
sowie unter :
http://forum.genealogy.net/forum/index.php?page=Board&boardID=142
und hier noch die Teil-Ausgabe eines Monats-Journals der Deutschen Bank :
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Märzausgabe 2010 des Mitarbeiterjournals »X-press« der Deutschen
Bank, S. 34-37:
Der Artikel basiert u. a. auf Interviews mit
Claus-J. Billet und
Dieter Linder sowie auf einem in
unserer Wappenrolle unter der Nummer 2449-02/10 registrierten Wappen
für die Familie Ehrenhöfer, geschaffen von
Walter Schnetzer. |
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Heft 03/10 X-press.pdf |
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sowie ein Handbuch zur Ahnenforschung und Heraldik :

Ahnenforschung ist spannend und
interessant: Woher kam meine Familie? Gibt es heute noch Verwandte, die
ich nicht kenne? Schnell kann aus dieser Suche ein faszinierendes Hobby
werden. Dieser praktische Ratgeber zeigt, wie man am besten vorgeht und
gibt viele Tipps für die erfolgreiche Suche.
Im Buch sind Artikel veröffentlicht von Christian Benz, Claus
Billet, Doris Reuter, Birgit Wendt und dem Herausgeber Sascha Ziegler.
Aus dem Inhalt:
* Warum betreibt man Ahnenforschung?
* Eine kurze Geschichte der Ahnenforschung
* Die ersten Schritte
* Wenn es nicht mehr weiter geht: Hilfe vom Profi
* Eine kleine Einführung in die Namenkunde (Onomastik)
* Die Entstehung der Familiennamen im deutschsprachigen Raum
* Heraldik - was führten die Vorfahren im Schilde?
* Ein eigenes Wappen für Ihre Familie
* Wichtige Archive und Institutionen kurz vorgestellt
* Ahnenforschung im Internet
* Ahnenforschung richtig organisieren
* Was ein Genealogie-Programm können sollte
* Veröffentlichung der Forschungsergebnisse
Link zum Shop
Auf gerade einmal 180 Seiten bringt das Buch alles Wesentliche rund
um das Thema Ahnenforschung gekonnt auf den Punkt. Es macht richtig
Laune, darin zu lesen und man kann es "auf einen Rutsch" lesen oder als
Nachschlagewerk neben den Rechner legen. Viele Bereiche sind mit
anschaulichen Screenshots bebildert, so dass man sich, z.B. bei
Programmalternativen, rasch einen Überblick verschaffen kann.
Für weitergehende Infos sind Literaturempfehlungen sowie Links aufgeführt.
Mit diesem Buch sollte es jedem Leser gelingen, einen leichten und
erfreulichen Einstieg in das Thema Ahnenforschung zu gewinnen.
( ....am Schluß dieser Seite noch PRESSE-Berichte )
( ebenso zum "Billet'schen Schlösschen" zu Offenburg )

Vorwort
Wappen und Ahnenforschung
sind die
Hauptbeschäftigung des freiberuflich tätigen Kunstmalers und Heraldikers Claus J.
Billet. Das umfangreiche Wappenarchiv und die vielschichtige
Berufserfahrung haben schon manchen Intressenten verblüfft.
Der Wunsch nach einem eigenen Wappen ist bei vielen groß,
doch
wie und wo gesucht werden muß, stellt einige vor ein
Rätsel.
In diesem Fall sollte sich der Interessent vertrauensvoll an den
Heraldiker und Ahnenforscher wenden. Denn erst durch eine umfangreiche
Beratung ergibt sich für den Kunden die Gewißheit
auf dem
richtigen Weg in die Vergangenheit seiner Familie zu sein.
Auch sollte vor der Erstellung eines Familienwappens zuerst
geprüft werden ob nicht schon einer der Vorfahren ein Wappen
eintragen ließ.
Dazu ist es allerdings unbedingt nötig sämtliche
Unterlagen
über die eigene Familie zusammenzutragen. Diese sollten soweit
als
möglich in die Geschichte der Familie zurückgehen.
Erst wenn diese Unterlagen zusammengestellt sind kann eine
Überprüfung nach einem eventuellen früher
eingetragenen
Wappen erfolgen. Sollte diese Suche erfolglos sein, kann an die
Erstellung eines neuen Wappens herangegangen werden.
Hierbei müßen vielfältige
Überlegungen bedacht
werden, denn dieses Wappen soll auch für zukünftige
Generationen einen bleibenden Wert darstellen.
In diesem Zusammenhang kann auch die künstlerische Erstellung
eines Stammbaumes oder einer Ahnentafel in Erwägung gezogen
werden.
Doch trotz dieses oft nicht leichten Weges der Recherche, sollte man
sich nicht scheuen, einen Blick zurück in die Vergangenheit
der
eigenen Familie zu wagen - denn die Geschichte lebt!
Einführung
in
die Heraldik I.
Allgemein bekannte
Symbole sind z.B.
die Embleme der Fußballvereine – im Grunde
nicht’s anderes als
Abwandlungen von Wappen. Ebenso Markenzeichen von Firmen –
der Stern
von Mercedes oder die Ringe von Audi usw.. Durch das markante Symbol -
welches immer gleichbleibend geführt wird – ist der
Bekanntheitsgrad so gewachsen, daß der Blick darauf
genügt
um zu wissen mit welchem Verein, bzw. mit welcher Firma man es zu tun
hat.
Natürlich haben sich hier im Laufe der modernen Zeit auch
einige
kleinere Veränderungen eingeschlichen die nicht’s
mit der
Heraldik, im eigentlichen Sinn, zu tun haben.
Dies ist jedoch unter dem Begriff „Marken " zu verstehen
– der eine
Abwandlung vom eigentlichen ursprünglichen Wappen darstellt.
Eine
Firma will sich „Markant“ darstellen !
Ebenso ein Verein. Das Vereinssymbol soll möglichst
unverwechselbar und einmalig sich darstellen. Hierzu gibt der
Gesetzgeber im Rahmen des „Markenrechts „ und
weiteren
Gesetzesbestimmungen genügend Gelegenheit dies
urheberrechtlich zu
schützen.
Auf dieses Thema werde ich zu einem späteren Zeitpunkt noch
eingehen.
Wappenbeschreibung :
Die Beschreibung (
Blasonierung) des
Schildes beginnt
in dem man zuerst die Farbe des Feldes meldet. Die Beschreibung beginnt
mit der rechten oberen Ecke und zieht sich über das gesamte
Schild
bis zum linken unteren Feld.
Hier spielen natürlich die im Schild eingebrachten Symbole
eine
wesendliche Rolle.
Um die Sache etwas anschaulicher zu machen und nicht eine Unmenge
grafischer Zeichnungen einzufügen werde ich der Einfachheit
halber
das vorliegende Wappen meiner Familie beschreiben.

Original – Blasonierung : (franz. )
D’azur,au chevron d’argent, accompagne en chef de
deux moulinets (
marteaux d’arms )
Du neme emmanches d’or et en pointe d’une epee du
meme.
(Conf. De nob. Juin 1714 )
So eingetragen in der Sammlung: Armorial de Chalon-en-Champagne,
sowie weitere Wappen der Familie in anderen Sammlungen
– wie
Armorial General
v. Rietstap und anderen Sammlungen.
Hinterlegt im franz. Staatsarchiv
Grobe Übersetzung:
In blauem Schild ein silberner Sparren begleitet von zwei
Streithämmern (Reiterhammer )
und einem Schwert in Gold.
(Jetzt wundert mich auch nicht – wenn Freunde zu mir sagen
:“ Du hast
ja einen Sparren !“ )
Wie sich herausstellte ist die vorliegende Wappenzeichnung in Bezug auf
die Zeichnung der Streithämmer nicht korrekt
übereinstimmend
mit der eingetragenen Originalzeichnung. In der vorliegenden Zeichnung
hat der Wappenzeichner statt Streithämmer etwas undefinierte
Hämmer eingebracht, die eigentlich mehr einer Axt gleichen. Da
es
sich aber um eine sehr alte Wappenzeichnung handelt und
sinngemäß stimmt habe ich dies belassen und
führe es so
weiter.
Sehr gute und anschauliche Ausführungen zur Wappenbeschreibung
findet Ihr im
„Handbuch der Heraldik – Wappenfibel„ von
A.M.Hildebrandt
erschienen im Verlag Degener & Co., herausgegeben vom HEROLD,
Berlin
ebenso
„Das große Buch der Wappenkunst„ von
Walter Leonhard
erschienen im Weltbild Verlag, Augsburg
In beiden „Handbüchern“ ist sehr
anschaulich und illustriert
geschildert wie vielfältig die Wappenbeschreibung
aufgegliedert
ist.
Bei vielen herrscht leider die Vorstellung: „...da mal ich
mir schnell
ein Wappen !“
- ohne die einschlägigen heraldischen Vorschriften
zu kennen.
Hier kann ich nur empfehlen die vorgenannten
„Handbücher“ genau zu
lesen.
Die Heraldik ist vielseitiger als manche glauben.
Natürlich gibt es zu diesem Thema noch unendlich viel
Fachliteratur.
Dies hier aufzuzählen würde aber den Rahmen sprengen.
Daher
nur – zum Einstieg –
die beiden vorgenannten „Handbücher“!
Fast jede heraldische Vereinigung hat in irgend einer Form die ihr
wichtig erscheinenden
Merkmale der Wappenkunde publiziert. Es soll uns aber hier lediglich um
die Grundzüge des Wappenwesens gehen. Anders lässt
sich dies
sonst nicht darstellen. Erfordert doch ein exaktes
wissenschaftliches Abhandeln der Heraldik unter Umständen ein
jahrelanges Studium.
Bei verschiedenen Besuchen von MA-Veranstaltungen habe ich
zum
Teil abenteuerliche „Wappen „ entdeckt –
die zwar mit viel Mühe
und Akribie entstanden sind – aber in keiner Weise mit Wappen
im
heraldischen Sinn zu tun haben. Ich meine hier nicht etwa die
Schildfiguren der Wikinger, die Runen oder andere Symbolfiguren aus der
Mythologie zeigen, sondern die Schilde von „Rittern
„ die wohl aus
Unkenntnis der Wappenkunde sich irgend eine Fantasiefigur aufgemalt
haben. Hier bin ich dann sehr dankbar wenn andere
MA-Teilnehmer Ihrem Kameraden dezente Hinweise geben. Insgesamt
betrachtet ist aber das Engagement der einzelnen Gruppen und Personen,
was das Bemühen um genaue Kenntnis der Heraldik betrifft,
erfreulich groß.
Machen wir uns Gedanken wie unser Wappen aussehen soll !
Was wollen wir darstellen ?
Was soll im Schild geführt werden ?
Zum Artikelverzeichnis
Heraldik
Teil II.

Neulich im
Büro...
Kollege
D.Raufgänger: „
Sag mal Stefan, gehen wir heute Abend ein Bier trinken ?“
Kollege St.Ilvoll:
„Geht nicht,
bin mit Elke Legant verabredet !“
D.Raufgänger
spöttisch : „ Bei der E.Legant hab ich’s
auch schon versucht, ist
aber rausgeschmissenes Geld, als ich ihr nach Theater und teurem Essen
meine Briefmarkensammlung zeigen wollte, da hat sie mich glatt stehen
lassen...“
St.Ilvoll:
„Abwarten..“
Später am Abend, nach dem Besuch der Oper und eines guten
Restaurants im Dunkel vor der Haustüre....:
St.Ilvoll:
„Darf ich Ihnen
vielleicht bei einem Kaffee noch meine Ahnen-Tafeln
zeigen...?“
E.Legant
(überrascht )
:“Aber gern doch, wie kultiviert...(betont ) DAS nenn ich
Stil...!“
Stimme aus dem ‚Off’ :
Wir wissen natürlich nicht, ob es an der Länge der
Tafeln
lag, dass Frl. E.Legant erst am nächsten Morgen die Wohnung
verließ...
....aber wir empfehlen dringend einen Besuch bei
(markanter Tonfall
)
WAPPEN
– BILLET
Ihr zuverlässiger Partner für Stamm-Bäume
und
Ahnen-Tafeln.
Stimme aus dem ‚Off’ :
Ein Mann von Welt,
der auf sich hält,
der wird nicht von den Opas schwafeln,
der zeigt uns seine Ahnen-Tafeln.
....so ähnlich kann es gehen wenn man der heimlich Angebeteten
etwas besonderes bieten kann. Allerdings sollte man dann aber auch
wirklich einen Stammbaum vorweisen können . Und ein
Stammbaum ist auch die Grundlage für ein
Wappen !
Wollen wir nicht alle wissen – woher wir stammen ! Wer waren
unsere
Vorfahren ?
Woher kommen diese ? Was haben diese für eine Vorgeschichte ?
Gibt
es ein Wappen unserer Vorfahren ? Fragen über Fragen !
Um dies zu klären ist es nötig erst mal alles zu
sammeln was
man über die eigene Familie in irgend einer Form in
Erfahrung bringen kann. Hier helfen auch Gespräche mit Onkeln
und
Tanten, mit Omas und Opas, fast jeder hat mal was gehört oder
gelesen. Alte Familienbibeln ,Briefe und andere Schriftstücke
geben Auskunft. Auszüge aus Kirchenregistern und
Melderegistern
der Gemeinden. Je mehr zusammengetragen wird um so genauer wird das
Gesamtbild über die Familie. Wer nicht weiterkommt kann
professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Erfahrene Ahnenforscher und
Heraldiker bieten hier ihre Dienste an. Deren Anschriften kann man bei
den Heraldischen Gesellschaften erfahren. Gewarnt sei hier allerdings
vor den schwarzen Schafen dieser Branche. Leider gibt es hier zu viele
die sich auf diesem Gebiet tummeln. Es ist darauf zu achten, dass
möglichst nur solche ins Vertrauen gezogen werden die auch der
deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen. Leider haben sich Firmen aus dem
Ausland – besonders den USA – hier einen
gewinnbringenden Markt
versprochen. Diese verkaufen an den ahnungslosen Interessenten die
selben Wappen unter ein und dem selben Namen. Immer mit der Behauptung
dies sei das für eben diese Familie das Familienwappen. Bei
den
deutschen Staatsanwaltschaften stapeln sich die Anzeigen.
Leider ist aber diesen Schwindlerfirmen mit unserer Gesetzgebung nicht
beizukommen.
ACHTUNG :
Eine offizielle Staatliche Registrierung und Eintragung der Wappen, wie
zu Kaisers Zeiten, gibt es nicht mehr !
Diese Aufgaben haben die eingetragenen heraldischen Vereine und
Gesellschaften (e.V.) übernommen..
Der sicherste Weg einer Wappen-Registrierung ist über
die deutschen heraldischen
Gesellschaften und eingetragenen Vereine (e.V.) zu erreichen
Diese arbeiten ehrenamtlich und sind als gemeinnützlich
anerkannt.
Zu einem der ältesten Vereine gehört sicherlich der
"Herold" in Berlin,
sowie der Verein
"Kleeblatt",
der ebenfalls hervorragende publizistische Arbeit um die Heraldik
liefert.
All diese Ausgaben der verschiedenen
"Wappenrollen" der
heraldischen Vereine stehen einträchtig nebeneinander in den
Regalen des
Staatsarchivs, sowie in den verschiedenen Archiven der Uni.- und
Landesbibliotheken der Länder.
Ich für meinen Teil bin Mitglied im "
Interessenverband Deutscher Wappen"
http://www.deutsche-wappen.org/
sowie in der "
Heraldischen
Gemeinschaft Westfalen"
http://www.westfalen-heraldik.de
und in der Heraldischen Gesellschaft "
Wappen-Löwe"
http://www.wappen-loewe.de/index.html
die als seriöse "klassische" Wappenrolle anerkannt
ist.
Soweit mal das Allgemeine !
Nun aber zu den Wappen:
Was ist ein Wappen ? Ein Wappen stellt das Symbol einer Familie dar !
Wer sich im
MA bewegt
kennt
dies.
Aber wir bekommen immer mehr Besucher, die sich von uns Rat und Tat
erhoffen in der Beantwortung vieler Fragen.
Deshalb versuche ich hier helfend aufklären !
Der Begriff WAPPEN kommt von WAFFEN. Der Schild war – und ist
eine
Waffe.
Er wird nicht nur zur Abwehr genutzt sondern auch zum Schlagen.
Um Freund und Feind unter der Rüstung besser zu erkennen hat
es
sich als vorteilhaft gezeigt
das Wappen auf dem Schild zu führen. Diese Wappen wird in
seiner
Beschreibung immer vom Träger aus geschildert. Dies bedeutet
–
wenn der Träger sagt: „in meinem Wappen ist oben
rechts ein
Löwe !“ – dass der Betrachter des Wappens
den Löwen oben
links sieht !
Die „Wappen-Sprache“ wird als Heraldik bezeichnet.
Sie stellt , wie
viele Hilfswissenschaften, eine eigen Kunstsprache dar. Oft werden auch
französische Begriffe einfließen, da die
französischen
Wappenbeschreibungen (Blasonierung ) noch heute allgemein
üblich
ist.
Grundsatz der Heraldik ist: die Beschreibung der Wappen soll kurz,
deutlich und so aussagekräftig wie möglich sein.
Auf Grund einer eindeutigen Wappenbeschreibung soll ein heraldischer
Zeichner das Wappen
in seinen Grundzügen aufreißen ( zeichnen
)können.
Zum Artikelverzeichnis
Heraldik
- Teil III.

...oder ein anderes
Beispiel :
Ein Interessent meldet sich bei mir und möchte wissen ob
für
seine Familie irgendwo ein Wappen eingetragen ist.
Sein Familienname ist „Hacker“. Nun kann ich
natürlich in den
einschlägigen Wappen- Sammlungen nach diesem Namen suchen
– aber –
hier gibt es unzählige Familien mit dem selben Namen . Welches
Wappen gehört nun zu seiner Familie ?
Man darf nicht einfach eines dieser eingetragenen Wappen herauszusuchen
und behaupten dies ist das „meiner“
Familie. Das wäre ja
recht einfach – ist aber nicht erlaubt !
Die eingetragenen Wappen sind geschützt. ( § 12 BGB
–
Namensrecht )*
*Hierzu folgen später noch Erläuterungen.
Hier muß nachgewiesen werden, dass diese Person in der
männlichen Stammesfolge tatsächlich zu dieser
wappenführenden Familie gehört.
Oder möchte jemand sich mit „fremden
Federn“ schmücken ?
Sollten nachfolgende Generationen irgendwann feststellen, dass hier
über lange Zeit in dem Irrglauben gelebt wurde: „
dies ist "unser
Wappen „ ?.
Wohl kaum !
Also ist es besser wir suchen in unseren Familienpapieren nach
Anhaltspunkten.
Dazu ist es aber notwendig sämtliche
Familienangehörige der
männlichen Stammfolge aufzulisten. Mit möglichst
genauen
Angaben über : Geburtsort, Geburtsdatum, Land, Landkreis,
Beruf,
Hochzeitsdatum, Ehefrau, Religionszugehörigkeit,
Sterbedatum, Sterbeort, Kinder, - einfach alles was irgendwie in
Erfahrung zu bringen ist.
Je mehr Anhaltspunkte vorhanden sind – um so besser.
Auf Grund dieser Daten kann eine Suche in verschiedenen Archiven
erfolgen.
Es sind schon sehr oft die erstaunlichsten Familien-Chroniken auf diese
Art und Weise ausgegraben worden.
Im vorliegenden Fall war die Suche anfänglich recht
kompliziert da
nicht allzu viele Angaben vorhanden waren. Auch stellte sich im Laufe
der Suche heraus, dass eine Kindesannahme eine Namensänderung
beinhaltete.
Da kann eine Suche schon mal ins Stocken geraten.
Geduld ist hier eine Tugend.
Aber letztendlich kamen wir zu einem Ergebnis :
Die Familie „Hacker„ stammt ursprünglich
aus Oesterreich (1871).
Der jetzige Wohnsitz der Familie ist in Hessen. Und in der
etymologischen Namensbetrachtung ist festgestellt:
Berufsname zu mittelhochdeutsch: Hauen, Hacken.
Mittelniederdeutsch: Hecker, Hacker – Holzhacker, Weinhacker
-
Weinbauer.
Bayrisch – Oesterreichisch: Fleischhacker, Metzger.
Eine Wappeneintragung dieser Familie lag nicht vor.
Nach den umfangreichen Recherchen hat sich der Kunde entschlossen ein
eigenes Wappen entwickeln zu lassen.
In der Wappengestaltung kam folgendes zum Entwurf:
Die Streitaxt im ersten rechten Feld deutet auf den Familiennamen hin.
Im linken oberen Feld wurde als Zeichen der Geschlechterabstammung der
alte 1430 verwendete doppelköpfige Adler von
Oesterreich-Ungarn
verwendet.
Im linken unteren Feld als Zeichen des Familiensitzes wurde der
hessische Löwe gewählt.
Die Blasonierung (Wappenbeschreibung):
Gespalten; vorn in blau eine goldene Streitaxt, hinten Gold-Blau
geteilt,
oben der doppelköpfige österreichische Adler, unten
ein
aufrecht stehender hessischer Löwe.
Auf dem Helm mit blau-goldenen Decken eine goldene Laubkrone, darin
–
nach rechts gewendet – wachsend ein rotbewehrter und
gezungter
silberner Löwe, in der rechten Pranke eine goldene Streitaxt
haltend.
Begleitet von einem offenen Flug „Adlerschwingen“,
blau-gold
übereck geteilt.
Als Wappenstifter wurde der Auftraggeber und seine Ehefrau genannt.
Unter Entwurf und Gestaltung wird dann meine Wenigkeit genannt.
Ebenso ist vom Wappenstifter die Führungsberechtigung
festgelegt
..und zwar : „Der Wappenstifter und seine Ehefrau, sowie alle
ehelichen
Nachkommen, solange sie den Familiennamen führen."
Dies alles ist dann eingetragen in der Wappenrolle des
„Wappen –
Löwen„
unter der Register-Nr.: 2247 – 07/02 vom 22.Juli 2002
Damit ist dieses Familienwappen urheberrechtlich geschützt und
gehört einzig und allein dieser Familie. Eine Verwendung oder
Nutzung diese Wappens durch Unbefugte kann juristisch verfolgt
werden .
Ich kann also nur davor warnen sich irgend ein
„schönes Wappen“
aus einer Sammlung herauszusuchen und für eigene Zwecke zu
verwenden.
Zum Artikelverzeichnis
Heraldik
- Teil IV.

Die vorgenannten
Wappengestaltungen
sind nur Beispiel für die vielfältigen
Möglichkeiten.
Komplizierter wird es natürlich wenn eine entsprechende Anzahl
von
wappenführenden Familien sich in einem Großwappen
vereinen
wollen.
Beim entwerfen von Wappen sind natürlich einige zeichnerische
Grundsätze
sowie heraldische Regeln zu beachten.
Das Vollwappen gliedert sich auf in Wappenschild und Oberwappen.
Das Oberwappen beinhaltet den Helm und die Helmzier.
Fangen wir einfach mal oben an:
Der Helm.
Die in der Heraldik aufgezeigten Helmformen unterscheiden sich nicht
nur in der Form als solcher, sondern sie drücken auch ihre
Zeit
aus.
Der Topfhelm wurde in der Zeit des 12. Jh. getragen und stellt den in
der Heraldik gezeichneten ältesten Helm dar. Sein besonderes
Merkmal ist die abgeflachte Kopfplatte.
Der Kübelhelm ist in der Zeit vom 13. Jh. bis ca. 14. Jh.
anzusiedeln.
Dieser war schon mehr der Kopfform angepasst und hatte eine
gewölbte
Kopfplatte die aus mehreren Teilen ( schmiedetechnisch )
zusammengesetzt war.
Der Stechhelm, ( 14. – 15. Jh. )genannt nach seinem etwas
hervorgezogenen Gesichtsschutz, war in der Kopfplatte etwas flacher
gehalten und hatte als erster Helm einen Halsschutz. Die vorigen Helme
saßen lediglich auf dem Schädel, während
hier eine
Verbindung zum Körper gesucht wurde.
Der Bügelhelm ( ab ca. 16. Jh. ) war die technische
Weiterentwicklung des Stechhelms. Hier war der Hals und die Schulter
teilweise mit einbezogen.
Das besondere Merkmal war jedoch der Gesichtsschutz. Erstmalig wurde
das Gesichtsfeld erweitert und durch Spannbügel
überbrückt und geschützt.
Hier ist also darauf zu achten welche Helmform wir in unserer
Wappenzeichnung berücksichtigen müßen. Das
heißt:
Wenn die Ahnenreihe des Wappenstifters sich auf einen Vorfahren aus
dem 14. Jh. zurückführen lässt, kann er den
Stechhelm in
der Zeichnung aufführen. Dieser ist auch der heute noch
gebräuchlichste Helm in der Heraldik.
Den Bügelhelm können wir nur einsetzen wenn wir
nachweisen
können, dass im Stammbaum der Familie ein geadelter Vorfahre
auftaucht.
Grundsätzlich sollte der Bügelhelm,
nach meiner Auffassung,
in der Heraldik dem Adel
vorbehalten bleiben.
Dieser Grundsatz wird allerdings, von Wappenrolle zu Wappenrolle,
verschieden ausgelegt und behandelt da es eine verbindliche Regelung
nicht gibt.
Die Helmzier:
Hier muß darauf geachtet werden, dass in der zeichnerischen
Darstellung immer die Blickrichtung des Helms entscheidend ist. Ist der
Helm nach rechts gewendet muß auch die Helmzier nach rechts
gewendet sein.
Leider findet man in Sammlungen des öfteren noch Abbildungen
von
Wappen
bei denen der Helm nach rechts gewendet ist, die Helmzier aber nach
vorne ausgerichtet ist. Dies ist nach heraldischen und zeichnerischen
Grundsätzen falsch. Auch sollte in der Darstellung
die
Helmzier immer fest mit dem Helm verbunden sein und nicht freischwebend
„umhergeistern“.
Die in manchen Sammlungen dargestellte
„freischwebende“ Helmzier ist
meist englischen Ursprungs. In England war es üblich die
Helmzier
in der zeichnerischen Gestaltung „schwebend“
darzustellen. Diese meist
als Wulst dargestellte „Crest“ wird auch
häufig als „Badge“ ohne
Schild verwendet.
Im tatsächlichen Turniergebrauch waren die vielgestalteten
Helmzierden aus Leinen und leichtem Drahtgeflecht oder anderen
Materialien fest mit dem Helm verbunden. Logischerweise war nach einem
Kampf nicht mehr viel davon übrig und musste ersetzt werden.
Auch
waren diese in der tatsächlichen Größe
nicht mit der in
der heutigen zeichnerischen heraldischen Wiedergabe zu vergleichen.
Die Größenverhältnisse der Darstellungen
haben sich mit
Beginn des 16. Jh. erst zu dem noch heute üblichen Zeichenstil
gefestigt.
Zum Artikelverzeichnis
Heraldik
- Teil V.

Die
Helmdecke:
Ist eigentlich nicht’s anderes als ein Sonnenschutz.
Seht Euch die Araber an, die Beduinen – sie tragen heute noch
den
Kopf – und Nackenschutz gegen die starken Sonnenstrahlen.
Um wie viel stärker musste der Hitzestau in einem Helm sein.
Um diesen zu mildern wurde ein leichtes Tuch über den Helm
gestülpt. Damit es nicht andauernd vor dem Sichtschutz
herumflatterte wurden die Enden des Tuchs einfach geschlitzt und an
Schulter oder Arm befestigt. Aus dieser „gesplissten
„ Helmdecke wurde
dann in der heraldischen Zeichnung der heute noch übliche
ornamentale Stil.
Oftmals wurden die Helmdecken auch mit Fransen, Trotteln, Quasten
oder sogar mit Glöckchen versehen.
Wappenbilder aus der Barockzeit zeigen teilweise derart
„verschnörkelte „ Ranken und Rollen,
daß beim besten Willen
keine Decke mehr zu erkennen war.
Bei der zeichnerischen Darstellung hat sich in der Heraldik
durchgesetzt, daß zum Kübelhelm nur tuchartige
Decken mit
glatten oder „gezattelten „ Rändern
gezeichnet werden.
Beim Stechhelm oder Bügelhelm können die etwas
stärker
gesplissten Formen Verwendung finden.
Nicht erwünscht ist lediglich die Abwandlung der Helmdecke in
Formen wie Blumen oder Rankengewinde.
Ansonsten ist die Gestaltung der Helmdecke dem Zeichner
überlassen.
Bei der Darstellung von wachsenden Helmzierden, wie z.B. Figuren,
Köpfe oder Rümpfe kann die Helmdecke durchaus auch
als
Verlängerung gezeichnet werden. Falsch dagegen ist, Helmdecken
o h n e Helm darzustellen und diese über dem Schild
„schwebend „ zu zeichnen.
Die Farben der Helmdecke werden aus dem Schild entnommen.
Lediglich in der älteren Heraldik sind einige Beispiele
überliefert in der diese Übereinstimmung nicht
gegeben ist.
Da sich im Schild in der Regel Farbe und Metall wechseln wird dies auch
in der Helmdecke angewandt..
Allgemein wird die Außenseite der Helmdecke in Farbe, das
Futter
der Innenseite in Metall dargestellt.
Die Aussage soll nach Möglichkeit klar und eindeutig
sein.
Daher ist es wünschenswert die Farben im Schild auf wenige zu
beschränken.
Es kann bei „gespaltenen oder gevierten Schilden
„ die Decke von
der Mitte des Helms abgeteilt und der rechten Seite andere Farben und
Metalle als der linken Seite gegeben werden. (wechselseitig)
Hier wird nach den Regeln der heraldischen Courtoisie der rechten
Seite, als der vornehmeren, die Hauptfarbe des Schildes
eingeräumt.
Auf vielen Wappen ruht die Helmzier auf einem Wulst auch
Bausch
oder Bund genannt.
Dieser Wulst besteht aus dem Stoff der Helmdecke und ist
daher in
den selben Farben (wechselseitig) darzustellen.
Es bleibt den jeweiligen Familien, deren Wappen einen Wulst
tragen, unbenommen von diesem keinen Gebrauch zu
machen.
Rang- und
Würdenabzeichen
Seit ca. dem16. Jhdt. entwickelte sich in der Heraldik des Adels die
Anwendung der Rangkronen. Im Gegensatz zu den Helmkronen werden diese
Rangkronen direkt auf den Schildrand gesetzt.
Dies ist in den einzelnen Ländern jedoch durchaus verschieden.
Die Bewertung der einzelnen Rangstufen ist durchaus unterschiedlich.
Seit 1918 sind in Deutschland, in Übereinstimmung mit dem bis
dahin bestehenden Adelsrecht, nachstehend aufgeführte
Rangkronen
gebräuchlich geworden:
Allgemeine Adelskrone
Freiherrenkrone
Grafenkrone
Fürstenkrone
oder Fürstenhut
Herzogskrone
oder
Großherzogskrone
Königskrone
Kaiserkrone
Zum Artikelverzeichnis
Heraldik
- Teil VI.

...zwischendurch mal was
anderes:
Durch die in letzter Zeit mehrfach eingehenden Mails mit den Fragen :
„Kann ich überhaupt ein Wappen
führen?“ – oder
„Muß ich ein Wappen in eine Wappenrolle eintragen
lassen?“
glaube ich, dass es angebracht wäre, diese Fragen vorab zu
beantworten.
Grundsätzlich kann jeder ein Wappen führen.
Voraussetzung ist natürlich, dass das Wappen den heraldischen
Grundsätzen entspricht.
Der Eintrag in eine Wappenrolle ist nicht zwingend vorgeschrieben
wird aber zum Schutz des Wappens empfohlen.
Ich will hier mal versuchen das wohl Wichtigste im Zusammenhang zu
beantworten:
Die Rechtssprechung deutscher Gerichte schützt, nach
§ 12
BGB, das Recht am Namen und sinngemäß auch
das Recht
am Wappen (Familien-und Ortswappen).
Nach § 12 BGB kann jeder berechtigte Träger eines
Familiennamens einen anderen, der den gleichen Namen unberechtigt
führt, die Weiterführung untersagen und die
Beseitigung
sonstiger Beeinträchtigungen seines Rechts verlangen. Dies
gilt
also sinngemäß auch für Wappen. Diese seit
1880
anerkannte Gleichsetzung des Namensrechts mit dem Wappenrecht ist heute gefestigte Rechtsüberzeugung.
(vgl. die Übersicht im Erläuterungswerk zum BGB von
Soergel-Siebert, 11.Aufl. 1978, Anm. C III 7, Band Nr. 155 zu
§
12, weiter die bei Beck, a.a.O.
§ 30 wiedergegebene Entscheidungen.)
Einen Rechtsschutz über die Grenzen der BRD hinaus, der also
über den Geltungsbereich des BGB hinausgeht und sich auf fast
alle
Länder der Welt erstreckt, besteht auf Grund des Artikels 6
der
Pariser Verbandsübereinkunft vom 20. März 1883 zum
Schutz des
gewerblichen Eigentums der Wappen des Bundes und der
Bundesländer.
Interessant für den Privatmann, der den
unerlaubten Gebrauch seines Wappens verhindern will ist wohl wirklich
nur §12 BGB i.V.m. dem Schadensersatzanspruch aus §823 BGB oder dem
Unterlassungsanspruch aus §1004 BGB.
(Eine juristische Beratung, im
komplizierten Paragraphen-Geflecht, steht mir nicht zu, wenden
Sie sich daher besser an die Wappenrolle Ihres Vertrauens.)
Der Inhalt des Rechts am Wappen gibt seinem Inhaber wie bei anderen
Kennzeichenrechten eine ausschließliche Befugnis zur
Führung
dieses heraldischen Zeichens; er kann jeden anderen Nichtberechtigten
davon ausschließen. Seine Verfügungsbefugnis ist
jedoch
insoweit eingeschränkt, als er die
Führungsberechtigung
seiner Agnaten nicht beinträchtigen darf.
Gegenstand des Rechts kann nur ein solches heraldische Zeichen sein,
das den herkömmlichen heraldischen Regeln entspricht und
tatsächlich wappenmäßig geführt
wird.
(also nicht etwa Phantasieerzeugnisse oder künstlerische
Darstellungen die keine Kennzeichenfunktion haben.)
Daher ist eine Veröffentlichung des Wappens in einer
Wappenrolle,
die ja durch Auslegung in möglichst vielen
öffentlichen und
Staatlichen Archiven eine große Publizität erreicht,
eine
unerlässliche Voraussetzung.
Inhaber des Rechts am Wappen
können sowohl natürliche Personen als auch
juristische
Personen sein.
Das Recht am Familienwappen steht allen derzeit lebenden Nachkommen im
Mannesstamm als Gemeinschaft zur gesamten Hand zu, sofern es sich durch
Abstammung von einem Vorfahren im Mannesstamm erworbenen Wappen
handelt. Daher ist auch die Verfügungsberechtigung der
einzelnen
Mitglieder der agnatischen Wappengemeinschaft entsprechend
beschränkt.
Der Erwerb eines Wappens
vollzieht sich durch Neuannahme oder bei Familienwappen auf Grund der
gleichen familienrechtlichen Tatbestände, die den Erwerb des
Familiennamens zur Folge haben. Die einschlägigen Vorschriften
des
BGB (Recht am Familiennamen) sind auf den Erwerb des Familienwappens
sinngemäß anzuwenden.
Bei der Neuannahme eines Wappens durch natürliche oder
juristische
Personen ist der Ausschließlichkeitsgrundsatz zu beachten.
(Unterscheidungskraft der Wappen ) Daher darf niemand ein Wappen
annehmen, das von einem anderen geführt wird oder
geführt
wurde.
Die Annahme von Wappen ausgestorbener Geschlechter verbietet sich schon
deshalb weil damit gegen den Grundsatz der Zeichenwahrheit
verstoßen würde.
Es darf auch nicht der Eindruck erweckt werden als stamme das neu
erworbene Wappen von dem Wappen der Familie ab die es früher
führte.
Der Wappenstifter (Erwerber eines neuen Wappens)
legt in der Wappenurkunde fest wer dies neue Wappen führen
darf:
alle ehelichen Nachkommen im Mannesstamm,
oder
eheliche Töchter,
solange sie den Familiennamen des Wappenstifters tragen.
Bei nichtehelichen Nachkommen besteht ein Recht zur Führung
des
väterlichen Wappens nur im Falle der Legitimation durch
nachfolgende Eheschließung oder durch
Ehelichkeitserklärung
durch Staatsakt. (Standesamt)
Die Ehefrau führt heute das Wappen ihres Ehemannes, sofern sie
dessen Namen trägt. Bei Scheidung der Ehe muß der
Ehemann in
sinngemäßer Anwendung des Grundsatzes der Verwirkung
auch
berechtigt sein, der Frau die Weiterführung seines Wappens zu
untersagen.
Soweit mal in groben Zügen das nötigste.
Weiteres könnt Ihr aus der einschlägigen
Fachliteratur
entnehmen. Hierzu möchte ich besonders auf das
„Handbuch der
Heraldik“ (Wappenfibel) verweisen. Erschienen im Verlag
Degener &
Co., Neustadt an der Aisch
herausgegeben vom HEROLD, Berlin. ISBN
3-7686-7014-7-
Hier wird sehr umfangreich und übersichtlich alles beschrieben.
Leider ist dies Thema etwas trocken – aber nötig !
In diesem Zusammenhang
darf ich Euch
nochmals auf die Vorschriften zur Wappenführung hinweisen. Ich
kann und darf der Bitte so mancher Freunde der MA- Szene nicht
nachkommen, ihnen ein altes Wappen aus meinen umfangreichen Sammlungen
einfach „rauszukopieren“ um es dann auf dem Schild
des Betreffenden bei
einer Veranstaltung als das „Eigene“ zu
präsentieren.
Bei aller Freundschaft
und Sympathie
für Euch , aber ich werde den Teufel tun und mich deshalb in
die
Nesseln setzen.
Ich bitte um Verständnis !
Zum Artikelverzeichnis
Heraldik
- Teil VII.

Wappen der Stände:
Adel
Bürgerliche
Handwerker
Bauern
ADEL:
Die Wappen des hohen und niederen Adels sind die ersten
heraldischen Zeugnisse.
In den Grundzügen lässt sich auf den ersten Blick
kein
Unterschied zu anderen Ständen erkennen. Erst ab dem 16.
Jahrh.
wurde es üblich dem Adel als äusseres
Merkmal den
Spangenhelm – oder Bügelhelm zuzuordnen. Auch
entwickelte sich
für den Adel mit der Zeit die entsprechenden Rangkronen als
äusseres Merkmal. Wappenmäntel, Schildhalter waren
Beiwerke
die dem Adel vorenthalten blieben.
Die Aufhebung der Standesvorrechte, nach Artikel 109 der Weimarer
Reichsverfassung von 1919, nach der die Gleichstellung
erfolgte,
gestattete dem Adel aber weiterhin die typische Nutzung der
heraldischen Zeichen wie Bügelhelm, Rangkronen und sonstige
Prachtstücke.
BÜRGERLICHE:
Diese Wappen lassen sich schon seit Anfang des 13. Jahrh.
auffinden.
Mit zunehmendem Wohlstand der Bürgerschaft legten sich viele
Wappen zu.
Hier wurden in den Schilderzeichnungen Sinnbilder der Berufe verwendet.
Zum Beispiel: Apotheker zeigten
„Stößel“, Arzte den
„Äskulapstab“, Händler die
„Waage“.
HANDWERKER:
Die immer mehr an Wichtigkeit zunehmenden Zünfte, die ihren
Einfluss in den Gemeinden und Städten festigten, brachten
Zunftwappen und Handwerkerwappen hervor.
In den Schildzeichnungen wurden die Symbole des betreffenden Handwerks
hervorgehoben.
Als Beispiel sei hier das Wappen der Schilderer genannt. Es zeigt drei
Schilde für die Berufe des Anstreichers oder
Tünchers, des
Schildermalers und den des Schriftenmalers.
Diese ursprünglich einzelnen Berufssparten wurden
zusammengefasst
in der Zunft der
Maler.
Dies Wappen wird heute von der Maler-Zunft geführt, auch
Innung
genannt.
Wobei teilweise die weniger schöne Abwandlung mit nur drei
kleinen
Schildern den Innungsmitgliedern als
„moderne“ Fassung empfohlen
wird. Aber dies ist Auffassungssache der jeweiligen Innung. Die
Versuche der Innungen alte Traditionen zu
„modernisieren“ wird
hoffentlich misslingen.
BAUERN:
Speziell in überwiegend landwirtschaftlichen Gebieten wie
Niedersachsen, Friesland, Bayern, Tirol und in der Schweiz
konnte
man schon zu Beginn des 14. Jahrh. Wappen von Bauern finden.
Überwiegend wurden hier in der Schildzeichnung
„Hausmarken“
gezeigt.
Im Laufe der Entwicklung und der fortschreitenden persönlichen
Freiheit des Bauernstandes wurden auch hier die Wappenbilder immer mehr
mit den Sinnbildern der Tätigkeit versehen.
Ährenbündel, Pflugscharen, Fässer oder
Weintrauben,
Sensen und ähnliche bäuerliche Handwerkszeuge.
Besonders die im Sprachraum von Bayern und Tirol gezeigten Wappen sind
durch schmückendes Beiwerk auffällig.
Zum Artikelverzeichnis
Heraldik
- Teil VIII.

Bedeutet ein
„von“ immer Adel ?
Um diese Frage beantworten zu können ist es erforderlich der
ursprünglichen Bedeutung dieses Namenszusatzes nachzugehen.
Familiennamen haben ihren Ursprung in verschiedenen Bereichen, die sich
in fünf Hauptgruppen einteilen lassen:
- Rufnamen(Patronyme,
Metronyme)
- Herkunftsnamen
- Wohnstättennamen
- Berufsnamen
- Übernamen
Der Zusatz "von" tritt dabei in den Herkunftsnamen und in begrenztem
Umfang in Wohnstättennamen in Erscheinung. Die
Präposition
diente also früher schlicht und einfach nur dazu,
Familiennamen
nach der Herkunft zu bilden.
Herkunftsnamen
Bei Herkunftsnamen wurden zugezogene Menschen nach dem Ort ihrer
Abstammung benannt. Bei den Herkunftsnamen aus Ortsnamen verwendete man
dazu zunächst hauptsächlich die
Präpositionen "aus" und
"von". War beispielsweise ein Mann mit dem Rufnamen Hein aus dem Ort
Lübeck zugezogen, so wurde er (an seinem neuen Wohnort) fortan
als
"Hein von Lübeck" oder "Hein aus Lübeck" bezeichnet.
Derartige Umschreibungen, Zusätze und Beinamen "von
[Ortschaft]"
konnten schließlich zu Familiennamen werden, wobei die
verwendeten Präpositionen anfangs noch stets
dazugehörig
waren.
Wohnstättennamen
Im Gegensatz zu den Herkunftsnamen wurden Wohnstättennamen vom
Wohnsitz einheimischer Menschen abgeleitet. Auch in
Wohnstättennamen kann die Präposition "von"
vorkommen, da
für die Bildung dieser Namen jedoch zum einen etliche
Unterkategorien in Frage kommen und zum anderen neben dem
Verhältniswort "von" auch mehrere andere
Präpositionen
benutzt wurden, findet sich das Wort "von" häufiger in den
Herkunfts-, als in Wohnstättennamen.
Herkunftsnamen ohne "von"
Ab der Zeit, als die von der Herkunft abgeleiteten Beinamen,
schließlich zu Familiennamen wurden, läßt
sich der
Trend erkennen, dass Präpositionen mehr und mehr weggelassen
wurden. Bereits im 14./15. Jahrhundert überwiegen
schließlich Herkunftsnamen, ohne Präpositionen wie
"von". Im
Niederdeutschen werden diese Namen fortan mit dem Suffix -mann
gebildet, im Mitteldeutschen erscheint nur mehr der reine Ortsname, im
Oberdeutschen wird die Endung -er angehängt. In unserem
Beispiel
wurde also aus dem Hein aus Lübeck nun entweder "Hein
Lübecker", "Hein Lübeck" oder "Hein
Lübeckmann".
(Beispiel frei erfunden.)
Nichtadelige von-Namen
In manchen deutschsprachigen Regionen hat sich das "von" bei
Nicht-Adeligen jedoch bis heute in einigen Familiennamen, die auf
Herkunftsnamen zurückgehen, gehalten. Somit darf nicht
automatisch
auf eine adelige Herkunft geschlossen werden, wenn "von" im Namen
auftaucht - womit wir unsere eingangs gestellte Frage beantwortet haben.
Adelige von-Namen
Es stellt sich abschließend die Frage, warum sich beim Adel
das
"von" dagegen besser bis in die heutige Zeit gehalten hat.
Dafür
sind folgende Gründe ausschlaggebend:
Zum einen war die adelige Bevölkerungsschicht
überhaupt mit
die erste, die einen Familiennamen trug, da diese vererbbaren Namen
Erbansprüche auf Besitzverhältnisse zum Ausdruck
brachten.
Zudem wurden diese Namen des Adels praktisch überwiegend nur
aus
Wohnstättennamen geschöpft, um den (Land-)Besitz zu
repräsentieren. Somit fällt ein sehr großer
Teil der
adeligen Namen fast ausschließlich in diejenige Kategorie der
Familiennamen, in welcher die Präposition "von" Verwendung
fand -
im Gegensatz zu den nichtadeligen Namen, die ja aus allen fünf
oben aufgeführten Hauptgruppen gebildet wurden.
Zum anderen verschwanden die Präpositionen zunehmend, wie oben
geschildert. Beim Adel hielt sich das "von" jedoch zumeist, da es etwa
ab dem 17. Jahrhundert als besondere Kenntlichmachung an Bedeutung
gewann und gewissermaßen zum Adelsprädikat wurde.
Als
solches konnte es nun sogar ohne Angabe eines (Wohn-)Ortes verwendet
werden.
Welche Namen sind adeligen Ursprungs und welche nicht?
Wie läßt sich nun feststellen, ob ein "von"-Name ein
Adelsgeschlecht meint oder ein Name einer nichtadeligen Familie
vorliegt? Das ist sicherlich eine Frage, die sich nicht immer leicht
beantworten lassen wird. Um Gewissheit zu erlangen wäre es
natürlich am besten, wenn die adelige Herkunft von Ahnen aus
historischem Quellenmaterial hervorgehen würde. Das
Aufspüren
oder vielmehr Vorhandensein derartiger schriftlicher Zeugnisse wird
wohl nicht in allen fraglichen Fällen erfolgreich bzw.
möglich sein. Lohnend könnte auch die Suche in
entsprechender
Literatur sein. So gibt es beispielsweise Verzeichnisse in denen
diverse Adelsfamilien(namen) aufgelistet sind. Derartige
Bücher
sind zum Teil in den Bibliotheken einzusehen. Exemplarisch sei hier das
zweibändige "Adelslexikon" von Johann Christian von Hellbach
(erschienen 1976) genannt. Eine Auflistung von nichtadeligen
"von"-Namen findet sich in der FAQ vom Institut Deutsche Adelsforschung.
Weiterführende Seiten zum Thema Adel finden Sie unter:
http://ahnenforschung.net/dir/de/adel/
...zusammengefasst und geschrieben von Herrn Christian Benz.
Zum Artikelverzeichnis
Heraldik
- Teil IX.
Wappenschwindel,
Wappenhandel
Der Wunsch ein eigenes Wappen zu besitzen hat mit dem Ende des 18.
Jahrh.,
als die staatliche Überwachung der Wappenführung
eingestellt
wurde, zahlreiche betrügerische
„Wappenhändler „
hervorgebracht.
Diese sogenannten „Heraldischen Institute,, oder
Wappen-Büros,
siedelten sich meist in großen Städten an und
machten mit
der Eitelkeit vieler Zeitgenossen blühende
Geschäfte.
Sie entnahmen aus alten Sammlungen Wappenzeichnungen, setzten den Namen
des Interessenten darunter und verkauften dies dann als das
„alte „
Familienwappen des Kunden.
Nach dieser Methode sind leider immer noch Firmen tätig. Diese
operieren aus dem Ausland und sind mit dem deutschen Strafrecht leider
nicht zu erreichen.
Besonders hat sich hier eine Firma „
Steinadler„
hervorgetan, ebenso wie eine amerikanische Firma, die ein sogenanntes
„
Familienbuch„ vertreibt.
Trotz vielfältiger Warnung in den Medien gelingt es immer
wieder
diesen dubiosen Firmen, ihre „Erzeugnisse„ an
gutgläubige Kunden
zu bringen.
Bei den deutschen Staatsanwaltschaften stapeln sich die Anzeigen.
(siehe auch:
http://tipps.ahnenforschung.net/steinadler.html
)
Leider nutzen noch viele Unternehmen die Unkenntnis der Interessierten
aus
um hier mit ihren „Machwerken„ Umsätze zu
machen.
Auch erlebe ich immer wieder, dass ein Kunde mir voll Stolz
„sein altes
Familienwappen„ präsentiert das schon seit
Generationen in der
Familie existiert.
Oft genug kann man dann schon an der Zeichnung erkennen woher dies
Wappen stammt. Das Problem ist nun dem Kunden zu vermitteln, dass dies
angeblich alte Familienwappen eine Fälschung ist. Die
Enttäuschung darüber ist
naturgemäß dann sehr
groß.
Ein weiterer Betrug ist es dem Kunden vorzuspielen, dass dies
„alte
Familienwappen „ welches durch „reinen Zufall
„ gefunden wurde, in der
großen „Europäischen Wappensammlung
„ eingetragen sei oder
im „ Deutschen Archiv für Wappenkunde„.
Diese beiden Sammlungen haben nie existiert.
Auch wird oftmals das „Mailänder
Wappenbuch„ genannt, ebenso
ein Schwindel. Die hierbei verwendeten Wappenbeschreibungen
sind
reine Dichtungen die meist in der Behauptung gipfeln: ....der
Wappenstifter ist adeliger Herkunft...hat an Turnieren
teilgenommen....usw..

Neue Fälschung: Das Wappen
stammt von einer US Firma "HALBERT'S" und wurde zusammen
mit einem "FAMILIENBUCH" verkauft. Die Bestandteile des Wappens passen
nicht
zusammen:
Schottischer Esquire-Helm, Blason, Elefantenrüssel statt
Hörner. Als
Quelle wurde der seriöse Rietstap genannt. Das Wappen ist
unter
dem
angegebenen Namen dort aber nicht auffindbar. Das Wappen wirkt
"zusammengestückelt" und die Helmzier ist verkümmert.
Ganz besonders tauchen auf
Mittelalter-Messen und Ausstellungen solche
dubiosen Wappenhändler auf.
Auch mit Prospektwerbung werden
die
meist unwissenden Kunden, mit großsprecherischen
Versprechungen,
angelockt.
Selbst in Kaufhäusern werden Kunden geworben.
Mittels Computer
wird in minutenschnelle „Geforscht „ und aus
irgendwelchen kopierten
Sammlungen ein Wappen, das den gleichlautenden Namen des Kunden trägt, als
dessen
„altes Familienwappen „ angeboten und verkauft.
Natürlich ohne darauf hinzuweisen, daß
"Namensgleichheit nicht auch Wappengleichheit" ist.
Der Kunde freut sich und ahnt nicht, daß er ein Wappen nach Hause
trägt, zu welchem seine Familie kein Führungsrecht besitzt.
Wenn überhaupt ein schriftlicher Kaufvertrag zustande kommt
steht
irgendwo im Kleingedruckten der Hinweis, dass dies natürlich
ohne
Gewähr ist und der Kunde selber den Nachweis erbringen
muß,
dass das ihm ausgehändigte Wappen zu seiner Familie
gehört.
Damit ist der Händler aus dem „Schneider
„...und der
gutgläubige Kunde hat ein Wappen...was das Papier nicht wert
ist.
Eine andere Spezies die sich auf dem Markt tummeln:
Sogenannte „Heraldische Firmen „ mit teilweise sehr
hochtrabenden
Firmenbezeichnungen, die zwar korrekte Arbeit abliefern aber die Arbeit
in Wirklichkeit von seriösen freien Heraldikern und Genealogen
erstellen lassen um dann mit enormem Aufschlag diese Arbeiten unter
eigenem Namen weiter zu veräussern.
Aufschläge mit bis
zu 300% und mehr, sind keine Seltenheit.
Diese Firmen sind in Wirklichkeit Makler die keinerlei Risiko dem
Kunden gegenüber eingehen und jegliche Verantwortung scheuen.
Hiervor kann nur gewarnt werden.
Gute Informationen sind auch auf der Seite des Kollegen M. Waas zu lesen:
http://www.heraldik-heraldry.org/
...noch eine Anmerkung:
Ein besonders liebenswerter Kollege:
Ein Hamburger Heraldiker hält es für nötig, warum auch immer, auf seiner Seite im Netz,
(unter Wappenschwindel)
...hier werden zu Recht einige dubiose "Schwindel-Firmen" genannt...
andere seriös arbeitende heraldisch tätige Vereine und Foren gleichzustellen
und in die Nähe "einer Art Wappenmafia" zu setzten.
Dies dabei so sorgfältig formuliert, daß die angerufene Staatsanwaltschaft keinen Handlungsbedarf sieht.
In seiner Verblendung hat er wohl übersehen, daß diese von ihm so an
den Pranger gestellten heraldischen Vereine (e.V.) und Foren,
alle auf der selben heraldischen Grundlage arbeiten, die auch er nutzt.
Sein eigener, von ihm mit Recht so hochgelobter heraldischer Verein, ("Herold") hat sich von dieser Vorgehensweise distanziert.
Hier ist der geneigte Leser aufgerufen den Sinn dieser Unterstellungen zu hinterfragen.
Das ebenfalls dort angesprochene und kritisierte "Siegel" ist ein verbandinternes Qualitätsmerkmal des IDW. ( Interessenverband Deutsche Wappen ),
welches die heraldische Arbeit seiner angeschlossenen Mitglieder bestätigt.
(Dies ruft Nachahmer auf den Plan....
Inzwischen laufen Bestrebungen des "Herold", ein eigenes "Zertifikat" zu erstellen.....! ) :lol:
Lesen Sie bitte hier :
http://www.deutsche-wappen.org/
Weitere Auskünfte über den Sachstand sind dort zu erfahren.
Wo aber den korrekten
Heraldiker und
Genealogen finden ?
Hier helfen die bekannten Wappenrollen eingetragener heraldischer Vereine (e.V.).
Diese vermitteln
Adressen von freien künstlerisch tätigen Heraldikern
und
Genealogen.
Siehe auch beim heraldischen Verein
"Wappen-Löwe"
Wappen-Löwe
unter Kontakte.
Oder auch die Wappenrolle der
"Heraldischen Gemeinschaft Westfalen"
http://www.westfalen-heraldik.de/
Münchner Wappen-Herold
http://www.muenchner-wappen-herold.de/index.htm
Wie natürlich auch der
"Herold", Berlin
http://www.genealogienetz.de/vereine/herold/index.htm
oder
"Kleeblatt"
http://www.zum-kleeblatt.de/
Ebenso die
"Ostdeutsche Wappenrolle"
http://www.ostdeutsche-Wappenrolle.de
und natürlich auch der
"Interessenverband Deutscher Wappen"
http://www.deutsche-wappen.org
Da der Begriff
"Wappenrolle" nicht geschützt ist, sollten Sie unbedingt darauf achten, daß Sie nur Kontakt zu
eingetragenen Vereinen (e.V.) aufnehmen. !
Dort sind Sie auf der sicheren Seite.!
Ansonsten laufen Sie in Gefahr bei dubiosen und unseriösen "Geschäftemachern" zu landen.
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Heraldik
- Teil X.

Richtlinien
zu Wappenführung und
Wappengebrauch
1. Das Wappen einer ausgestorbenen oder
verschollenen
Familie soll nicht unverändert angenommen werden.
1. Der gleiche
Familienname bedeutet nicht, daß der Familie das gleiche
Wappen
zusteht, wie ihre Namensvettern führen. Maßgebend
für
die Wappenführung ist die genealogische Stammfolge. Im
Regelfall
vererbt sich das Wappen nur innerhalb der männlichen Linien,
es
muß also Stammesgleichheit vorliegen.
2. Es ist zu
unterscheiden zwischen der
- bewußten Annahme eines bestehenden Wappens und
der
- unabsichtlichen, und damit zufälligen
Neuschöpfung
eines gleichen Wappens.
Letzteres kann geschehen bei der Verwendung sehr
gebräuchlicher
Wappenfiguren (von Berufen oder Namen abgeleitet), die nicht von einer
einzelnen Familie oder bestimmten Personen beansprucht werden
können. Unter Heranziehung einschlägiger Quellen
sollte
jedoch auf alle Fälle vermieden werden, daß neue
Wappen
wenigstens nicht mit Wappen blühender oder bekannter
ausgestorbener Familien und nicht mit Staats-, Landes- oder
Gemeindewappen übereinstimmen.
3. Die Annahme eines
Wappens durch die Ehegatten der Töchter oder deren Kinder kann
nur
dann als berechtigt angesehen werden, wenn die Besitznachfolge zu der
im Mannesstamm ausgestorbenen Familie vorliegt, auch sie selbst bisher
kein Wappen oder kein gutes geführt haben. Zur Differenzierung
sind aber Änderungen durch Brisuren oder ggf.
Wappenvereinigungen
zu empfehlen.
2. Das Wappen einer noch existierenden Familie
soll
ausschließlich von dieser unverändert
geführt werden.
Ist der Kreis der zur Führung Berechtigten nicht durch
Überlieferung festgelegt, so muß die Abstammung von
einem
führungsberechtigten Mitglied der Familie vorliegen.
Einschränkungen können lediglich durch ein
nachweisbares
Gewohnheitsrecht gelten.
1. siehe Pkt. I. a)
und b)
2. Nach bisheriger
Auffassung war zur Wappenführung nur ein Familienmitglied
berechtigt, das ehelich geboren oder durch nachfolgende Heirat ehelich
geworden ist. Uneheliche Kinder hatten keinen Anspruch auf das Wappen
der namengebenden Familie, wie auch bei Adoptivkindern der Anspruch auf
das Wappen des Adoptierenden verneint wurde. Aufgrund der neueren
Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere zum
Namensrecht, hier
§12 BGB, muß auch die
Führungsberechtigung für Wappen überdacht
werden, wenn
auch die Auswirkungen nicht immer wünschenswert sind. Danach
ist
es u. a. möglich, daß die Ehegatten sich auf einen
gemeinsamen Familiennamen einigen können, der sowohl der Name
des
Mannes wie auch der Name der Ehefrau sein kann. Mit der Annahme des
Namens der Ehefrau als Ehenamen wird auch die bisherige Auffassung in
der Wappenannahme in Frage gestellt, nach der sich Wappen nur innerhalb
der männlichen Linie vererbten, bzw. allenfalls das
männliche
mit dem weiblichen vereinigt wurde. Die neue Ehenamensregelung
muß aber auch für das Wappenrecht geltend gemacht
werden, da
der Wappenschutz analog dem Namensrecht in
§12 BGB
behandelt wird.
Insbesondere in den Fällen aber, in denen der Ehemann den
Namen –
und damit u. U. das Wappen der Ehefrau – annimmt, sollte
dieses Wappen
keinesfalls ohne Beizeichen bzw. Brisuren oder Weglassungen
weitergeführt werden. Im übrigen entspricht dies auch
dem
überlieferten Wappengebrauch. Bei besonders verbreiteten
Namen,
die an verschiedenen, aber auch an gleichen Orten unabhängig
voneinander entstanden sind, empfiehlt es sich durch genealogische
Nachforschungen Gewißheit zu verschaffen, ob es sich am
gleichen
Ort um ein und dieselbe Familie, oder aber nur um gleichnamige
– jedoch
verschiedene Familien handelt.
Anmerkung:
Kommentierung aus Palandt-Heinrichs (1.Buch. 1.Abschnitt):
Zu § 12 Namensrecht: "38. 7) Entsprechenede
Anwendung. § 12 ist entspr
anwendb auf das Wahrzeichen des Roten Kreuzes (BGH ZIP 94, 1473) u auf
Wappen u
Siegel (BGH 119, 237). Geschützt
ist neben adeligen u bürgerl Wappen auch
das von öffr Körpersch (BGH aaO). (...) Auch
Bildzeichen findet § 12
(Entspr) Anwendg. sowie sie unterscheidgskräftig sind u sich
im Verk als
namensmäß
Hinw. auf eine best Pers oder ein best Unternehmen
durchgesetzt
haben.
3. Als
„Überlieferung“ ist die Tatsache
aufzufassen, daß ein
ursprünglich einem bestimmten Familienzweig zustehendes Wappen
mittlerweile auch von anderen Familienzweigen geführt wird.
Dem
Gewohnheitsrecht dürfte hier wesentliche Bedeutung beizumessen
sein.
3. Besteht zu einer Familie Stammesgleichheit, die
Führungsberechtigung liegt aber nach den vorausstehenden
Empfehlungen nicht vor, so kann ein ähnliches Wappen
angenommen
werden, wenn sich die Symbolik dafür eignet.
1. siehe Pkt. I. a)
und b)
2. Diese Voraussetzung
tritt ein
- bei unabhängig voneinander entwickelten
Familienzweigen,
- bei adoptierten Kindern,
- bei unehelichen Kindern, soweit sie sich auf das Wappen
des
Vatersbeziehen.
3. Ganz wesentlich ist
der Entstehungszeitpunkt eines Wappens. Er spielt
gewissermaßen
eine entscheidende Rolle in der Annahme eines Wappens bei Familien, die
sich vor der Entstehung des Wappens in verschiedene Zweige
aufgegliedert haben. Nach herrschender Ansicht sind die Familienzweige,
die sich vor der Annahme des Wappens durch einen anderen Familienzweig
eigenständig entwickelt haben, nicht zur Führung
dieses
Wappens berechtigt. Soweit es die Symbolik zuläßt
– bei
streng angelegter Betrachtung –, kann aber ein solches Wappen
verändert durch Beizeichen, Weglassungen, Brisuren oder andere
Farbgebung angenommen werden. Ist nach streng angelegten
Maßstäben die Symbolik nicht geeignet, empfiehlt
sich in
jedem Fall eine Neuschöpfung, Abzulehnen ist die
Führung
eines Wappens durch Nachfahren eines Familienmitgliedes, das mit dem
persönlichen Adel (nicht vererbbar!) das Wappen verliehen
bekommen
hat. Hier sollte unbedingt eine Wappenänderung erfolgen.
4. Bei adoptierten
Kindern sollte von dem Annehmenden – um Klarheit zu schaffen
– zum
Namen das Wappen ausdrücklich miteinbezogen werden. Es steht
dann
immer noch frei, dieses Wappen unverändert
weiterzuführen
oder zu ändern. Eine Änderung durch Beizeichen oder
Brisuren
ist in jedem Fall dann zu empfehlen, wenn neben dem Adoptivkind andere
eheliche geborene Familienmitglieder, insbesondere Männer, die
Familie weiterführen. Denkbar ist auch, daß das
Adoptivkind
das neue Wappen mit dem womöglich vorhandenen eignen
bisherigen
Familienwappen kombiniert.
5. Uneheliche Kinder
sollten dagegen keinesfalls das Wappen des Vaters unverändert
führen, sofern sie nicht legitimiert oder als erbberechtigt
erklärt werden. Vertretbar ist aber die Annahme des
mütterlichen Wappens, ggf. auch in Kombination –
ganz oder unter
Verwendung von Symbolen – mit dem Wappen des Vaters.
4. Führt eine Familie nachweisbar das
Wappen einer
anderen, nicht mit ihr verwandten Familie, kann sie es beibehalten,
wenn diese Wappenführung bereits erhebliche Tradition
beinhaltet
und das Ablegen deshalb nicht mehr zugemutet werden kann; eine
Wappendifferenzierung ist jedoch immer angebracht.
1. Hier handelt es
sich um Wappen, die womöglich schon durch mehrere Generationen
hindurch als eigenes Familiensymbol angesehen und gebraucht wurden. Es
kann auch der Fall vorliegen, daß ein solches Wappen z. B.
als
Firmenzeichen oder anderweitige Anwendung einem Teil der
Öffentlichkeit zugänglich und bekannt wurde.
Füglich
kann das Gewohnheitsrecht hier gelten. Trotzdem wäre es
besser, in
diesem Fall das Wappen abzulegen und ein neues zu stiften, was durchaus
heraldischem Gebrauch entspricht.
2. Die
Wappendifferenzierung ist aber immer angebracht. Oft werden
hergebrachte Wappen „entstaubt“ und damit
verbessert.
3. siehe auch Pkt.
II.b) 3. Absatz
5. Läßt sich bei
Nachforschungen kein der
Familie eindeutig zuzuordnendes Wappen auffinden, erfolgt die
Neuschöpfung. Jeder kann heute ein eigenes Wappen stiften und
führen. Das neue Wappen soll sich aber deutlich von bereits
bestehenden Wappen unterscheiden. Der oder die Wappenstifter haben die
Möglichkeit, den Kreis der Wappenträger zu bestimmen.
1. siehe Pkt. I. b)
2. Bei der
Neuschöpfung können Bezugswappen herangezogen werden,
die
sich von der Symbolik her jedoch eignen müssen. Solche
Bezugswappen können sein:
- Wappen von Gemeinden oder Ländern, in denen der
Ursprung
oder die Ansässigkeit der Familien zu suchen ist. Hier werden
oft
die Farben zu einem neuen Wappen gefunden.
- Berufs- und Zunftwappen im Hinblick auf typische
Berufsausübungen der Familienmitglieder
- Wappen von gleichnamigen Familien aus der gleichen Gegend
oder
Wappen der mütterlichen Seite des Wappenstifters
- Wappen, die sich auf eine Besitznachfolge beziehen.
3. Weitere Symbole bei
Neuschöpfungen sind aus typischen Eigenheiten innerhalb der
Familien zu ziehen.
4. Ein neues Wappen
sollte veröffentlicht werden. Man wende sich hier an einen
Heraldiker oder an einen Fachverein.
5. Die
Wappenneuschöpfung sollte nicht ohne Beiziehung eines
empfohlenen
Heraldikers geschehen.
Nachsatz
Es sollte bei allen Unterscheidungsmerkmalen der Wappen die allzu
große Zersplitterung des Wappenwesens vermieden werden. Dem
kann
entgegengewirkt werden, daß ein Familienzweig anderen Zweigen
–
die kein Wappen besitzen – die Führung seines
Wappens gestattet.
Dies ist auch bei Neuschöpfungen möglich, wenn der
Wappenstifter das neue Wappen so gestalten läßt,
daß
es auch für andere Familienzweige verwendbar wird, ggf. aber
auch
einem Grundgedanken entspricht, der durch Beizeichen oder Brisuren und
Weglassungen oder Farbänderungen jedem Familienzweig die
Führung differenziert ermöglicht.
|
Empfehlungen zur inhaltlichen Gestaltung
von Wappen
- Die schwierigste Hürde ist der Wappenstifter
selbst. Seine Wünsche werden letztendlich immer zum Tragen
kommen, auch wenn es dem heraldisch Tätigen noch so gegen
seine Empfindungen geht. Allerdings muss hier als Maxime von jedem
akzeptiert werden: Geht das Durchsetzungsvermögen des
Wappenstifters so weit, dass bei Ausführung seiner "speziellen
Wünsche" das Wappen fern jeder ordentlichen
heraldischen Formgebung steht, dann kann und darf einer
Eintragung in die Wappenrolle nicht stattgegeben werden.
- Gegen die Verwendung traditioneller Elemente
(insbesondere aus Wappen, die bereits in der Familie geführt
wurden) ist im Grundsatz dann nichts einzuwenden, sofern die Symbolik
sich dafür eignet - z. B. bei redenden Emblemen für
den Familiennamen oder anderweitig passender Auslegung eines Symbols.
- Der redenden Namensumsetzung im
neuen Wappen ist Vorrang einzuräumen. Allerdings sollte dann
bei der Führungsberechtigung dieser Symbolik auch Rechnung
getragen werden, dass das Wappen nur solange geführt werden
darf, wie dazu auch der ursprüngliche Familiennamen existiert.
Bei dessen Wegfall sollte auch das Wappen untergehen.
- Der Familienname sollte jedoch keinesfalls nur durch
einen Buchstaben repräsentiert im Wappen
stehen. Dies würde das Wesen eines Wappens grundlegend
verkennen. Buchstabenabstrahierende Schildteilungen dagegen sind
allerdings denkbar.
Abzulehnen sind in aller Regel Buchstaben aus fremden
Schriften, um den Familiennamen auszudrücken, wie z. B. aus
dem griechischen oder kyrillischen Alphabet oder gar Runen.
- Es dürfen vordringlich charakterisierend
keine Elemente in einem neuen Wappen erscheinen, die falsche
Rückschlüsse aufgrund bereits bestehender
Besetzungen zuließen und die dem Wappenstifter
einen Rang zuweisen wurden, den er nie in seinem Leben angestrebt
hätte. Beispiele dafür sind Kreuze oder Anordnungen
dieser Art, typische Symbole aus der Kommunal- oder Staatsheraldik etc.
- Schmuckelemente wie
Damaszierungen, Helmdecken, Zierrat an den Helmen u. ä.
können keinen Symbolcharakter im Wappen haben.
- Naturalistische Gestaltung in
Darstellung, Proportionen oder Farben ist nicht erforderlich und oft
unangebracht. Anders wären typisch "heraldisierte" Figuren wie
Löwe, Rose oder Lilie gar nicht entstanden. Verzerrungen sind
zulässig, möglicherweise im Einzelfall notwendig.
Abzulehnen sind Gegenstände aus dem
modernen Leben wie Telefone, Eisen- und
Straßenbahnen, Bildschirme, Computer und dgl., weil sie keine
entsprechende Form zu Helm und Schild bilden. Sollen Elemente aus
diesen Bereichen im Wappen ausgedruckt werden, müssen sie
stilisiert erfolgen - traditionelle Symbole für Kommunikation
z. B. gibt es.
- In jedem Fall sind Elemente mit
ideologischem Charakter zu vermeiden, besonders Embleme mit
Negativimage (z. B. Hakenkreuz).
- Das Wappen ist nach Prinzipien der Klarheit
und Einfachheit anzulegen, d. h.
- Komplizierte Schildteilungen sind zu vermeiden.
Schon eine Vierteilung ist in vielen Fällen
überflüssig.
- Die Anhäufung vieler unterschiedlicher
Symbole im Wappen verwirrt. Oft gibt es ganz einfache Methoden, in
einer Figur mehrere Symboldeutungen zu vereinen.
- Die Blasonierung ist ein wesentliches Merkmal des
Wappenwesens, deshalb muss jedes neue Wappen auch beschrieben werden
können. Abenteuerliche Figurenzüge mögen
manchmal ganz hübsch aussehen, sind jedoch in der heraldischen
Fachsprache fast nicht mehr darstellbar. Es sind also Symbole oder
Teilungen zu verwenden, die beschreibbar sind (das Gezeichnete soll
auch verbal leicht wiedergegeben werden können).
- Die Verwendung von Berufssymbolen
für den Wappenstifter sollte nur bedachtsam erfolgen. Gerade
in der heutigen Zeit ist ein gerade ausgeübter Beruf morgen
nicht mehr aktuell, manche Menschen wechseln sogar in ihrem Leben
mehrmals ihre berufliche Tätigkeit. Die Einsetzung eines
Berufssymbols in ein Wappen schildert dann nur noch eine
Momentaufnahme, ohne für den Wappenstifter oder gar die
Familie typisch zu werden.
Berufliche Bezüge sollten deshalb nur dann
zur Verwendung gelangen, wenn
- es sich beim Wappenstifter um einen
Gewerbetreibenden handelt, bei dem das Wappen auch beruflich zum
Einsatz kommt,
- der Wappenstifter seinen früheren Beruf
altersmäßig bedingt nicht mehr ausübt;
- der Wappenstifter einen Beruf hat, den er aller
Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr aufgeben muss, z. B.
Handwerksunternehmer, nicht unbedingt aber ein Handelsvertreter.
Allerdings kann das (fortgeschrittene) Alter des Wappenstifters eine
Rolle spielen, die eine Aufgabe des Berufes unwahrscheinlich werden
lässt.
- Anders wiederum sieht es bei Berufen
für die Vorfahren aus. Fast jeder kann Bauern unter
seinen Vorvätern feststellen. Es ist daher nicht sonderlich
originell, in einem neuen Wappen darauf Bezug zu nehmen. Die
Einbringung von Berufen der Vorfahren sollte nur erfolgen, wenn
- ein sehr typischer Beruf eines bedeutenden
Vorfahren geschildert werden soll, z. B. der Urgroßvater war
ein berühmter Urwaldarzt,
- es sich um eine lange Reihe von Mitgliedern der
Familie handelt, die den Beruf von Vater auf den Sohn weitervererbt
haben oder es sich um einen Traditionsberuf im Familienverbund handelt,
dem womöglich der Wappenstifter heute noch nachgeht, z. B. in
der Familie besteht seit vier Generationen das Orgelbauerhandwerk.
- Die Einbringung von Hobbys in ein
neues Wappen ist fragwürdig, da in aller Regel damit nichts
Familientypisches verbunden werden kann.
- Helmkronen haben in modernen
Wappen nichts mehr zu suchen. Dagegen kann der Bügelhelm auch
heute in sogenannten "bürgerlichen Wappen" Verwendung finden,
da der ständische Unterschied zwischen Bürgern und
Adeligen nicht mehr existiert. Generell heißt das: Feudale
Strömungen sind in neuen Wappen nicht mehr angesagt.
Auszug aus: Bericht über die Sitzung des "Symbolausschusses"
am 17. Juli 1992, in: Der Wappen-Löwe. Jahrbuch 1991/92 und 8.
Lieferung zur Wappenrolle, München 1992, S. 300-303
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Oft wird die Frage gestellt:
Was ist eigentlich ein Wappenbrief ?
Hierzu wäre folgendes zu sagen ;
Eingetragene heraldisch tätige Vereine oder
Gesellschaften (e.V. ),
die Wappen prüfen und in ihren Registern eintragen und
aufnehmen,
stellen diesen jeweiligen "Wappenstiftern" ein Dokument aus, die im
Inhalt die
korrekte Wappengestaltung,
die Blasonierung (Wappenbeschreibung ),
die Symbolerklärung,
sowie die Führungsberechtigung , mit Registernummer festlegen.
Dies wird in der Vereininternen sogenannten
"Wappenrolle"eingetragen und in den öffentlichen Archiven
ausgelegt.
(in Buchform)
( Landes-und/oder Uni.-Bibliotheken
)
Dadurch wird das Wappen unauslöschlich für diesen
jeweiligen
Wappenstifter und dessen Familie festgelegt.
Beispiel eines Wappenbriefs:
Leider ist immer wieder festzustellen , daß sogenannte
"Experten"
selbstverfaßte "Wappenbriefe" erstellen,
die perfiderweise den
Dokumenten der eingetragenen Wappenrollen sehr ähnlich sehen,
weder bei
einer "eingetragenen Wappenrolle" registriert oder eingetragen sind,
noch in
öffentlichen Archiven ausliegen.
Diese "Dokumente" sind nicht das Papier wert auf dem sie gedruckt
wurden.
Zum Artikelverzeichnis
Heraldik
- Teil XI.

Was
sind eigentlich Herolde ?
...ihr eigentlicher Ursprung (12. Jhdt.) aus dem Kreis der niederen
Bediensteten, denen auch die Ministerialien entstammen, ist der
Wissenschaft nicht bekannt. Fest steht nur, dass die Herolde durch das
wachsende Bedürfnis für ihre Dienste und die Zunahme
ihrer
unentbehrlichen Dienste zu hohem Ansehen gelangten.
Ursprünglich waren sie als "Knappen vor dem Wappen" die
Wegbereiter ihres Herrn. Ihr Aufgabengebiet umfasste die
Überbringung von Botschaften, die Ankündigungen ihres
Herrn
auszurufen, wichtige Mitteilungen zu verkünden.
Später wurden
die Aufgaben größer und die Anforderungen
höher. Es
gehörte wohl zum guten Ton der adeligen Familien einen eigenen
"Ausrufer" in Diensten zu haben.
Selbst Herausforderungen und Kampfansagen wurden von ihnen
überbracht.
Diese Dienste waren bald unentbehrlich. Lesen, Schreiben und
Organisationstalent waren wichtige Voraussetzungen. Mit den
Anforderungen stieg auch das Ansehen der Herolde. Es bildeten sich
Turniergesellschaften, deren Vorstände die Herolde waren. Sie
richteten Turniere aus, stiegen in den diplomatischen Dienst auf,
bildeten nachfolgende Herolde aus. Regelrechte Rangfolgen wurden
aufgestellt, an deren Spitze die "Wappenkönige" standen.
Die Herolde trugen Amtsnamen, die meist von den Territorien, den Wappen
ihrer Herrn oder von den Orden abgeleitet wurden.
Als Amtstracht trugen die Herolde einen mit dem Wappen ihres
Dienstherrn geschmückten Rock, den sogenannten "Tappert".
Nur, wer dem prüfenden Auge des Herolds standhielt, wurde zum
Turnier zugelassen. Es genügte nicht, einen wohlklingenden
Namen
zu tragen, der Herold prüfte selbst die Ahnenreihe
(Ahnenprobe)
des angemeldeten Ritters. Sein Wappen (gleichbedeutend mit Familie und
Ruf) musste untadelig sein.
Auch die Sitzordnung auf der Tribüne wurde vom Herold
zugewiesen.
Niemand durfte die Absperrungen überschreiten, selbst die
Turnierteilnehmer nicht. Zum Turnier wurden nur Adelige zugelassen. Die
Wappen, Schilde und Helme wurden ausgestellt, die Fahnen an den
Quartieren postiert, alles wurde sorgsam überprüft.
Widerspruch gegen die Anweisungen des Herolds konnten zum Ausschluss
führen.
Mit dem Ende des 14. Jhdt. hat das Wappen seine ursprüngliche
Bedeutung als Kennzeichnung auf Schild und Rüstung verloren.
Es
blieb jedoch bis heute als Symbol der Familie, Städte,
Gesellschaften und Staaten erhalten. Erfreulich ist, dass die alten
Werte der Wappensymbolik in den letzten Jahren wieder einen enormen
Aufschwung erleben.
Die Wappenkunde, die der Herold besitzen musste heißt
Heroldskunst,
lateinisch Ars Heraldica, die HERALDIK. In der heutigen Heroldskunst
wird diese Berufsbezeichnung als HERALDIKER bezeichnet.
Quellen: Handbuch der Heraldik, Das Mittelalter, und andere
verschiedene Handbücher.
Heraldik
- Teil XII.
FÄLSCHER
am WERK!
Wie unterscheide ich gefälschte von
echten Wappen?
Nicht selten erreichen uns Anfragen von interessierten
Forschern,
die in den Papieren eines Nachlasses eines verstorbenen Verwandten ein
Wappen gefunden haben. Es zeichnet sich aus meist durch eine
künstlerisch mehr oder weniger anspruchsvolle Zeichnung eines
Adelswappens. Dies erkennt man zum Beispiel durch eine Krone auf dem
Helm oder durch eine Blasonierung (Wappenbeschreibung), in der
behauptet wird, daß eine Familie XYZ adeliger Abstammung sei.
Die Probleme:
Handelt es sich nun bei diesen Wappen, deren adelige Attribute
vorhanden sind, tatsächlich um historische Adelswappen? Nein,
das
ist nicht immer der Fall. Um diese Antwort ausführlicher zu
gestalten, bedarf es eines kurzen Blickes in die deutsche
Adelsgeschichte. Es ist bis heute noch nicht gelungen, eine Matrikel
oder ein Verzeichnis aller der Familien zu erstellen, die in
Deutschland bis 1918 zum Adel gehört haben. Die
übergroße Anzahl von tatsächlichen und
vermeintlichen
Adelsfamilien, die beispielsweise durch Einwanderung entstanden ist,
ließ eine solche Kontroll-Liste niemals zu.
Deswegen gab es einen großen Graubereich, ein
Schattenreich,
mit dem geschäftstüchtige Zeichner, Maler, Glasmaler,
Graveure, Architekten und Staatsbeamte (sic!) ihren Lebensunterhalt
verdienten. Sie boten unwissenden Laien, die zahlungskräftig
waren, über ihre sogenannten "Wappenbüros" oder
"Kunstanstalten" Wappen zu jeder gewünschten Familie an. Ihnen
war
es gleichgültig, ob es sich dabei um ein historisches Wappen
oder
um ein frei erfundenes heraldisches Zeichen handelte. Immer aber
behaupteten sie, es handele sich um ein altes Wappen.
Hätten sie ihre Arbeit reell ausgefertigt und ein
neues Wappen
im Auftrag eines Interessenten entworfen, so wäre gegen ihre
Tätigkeit, wenn sie denn auch noch zusätzlich
fachlich
versiert gewesen wäre, nichts zu sagen. Durch die
Unterstellung
einer angeblichen und doch nicht vorhandenen Vergangenheit aber war der
Tatbestand der Fälschung eingetreten. Im späten 19.
und
frühen 20.Jahrhundert hatten diese Wappenbüros
Hochkonjunktur
und lieferten gutgläubigen Interessierten gegen Honorar
gefälschte Wappen in Massen, die bis heute in vielen
Nachlässen, im Antiquariatshandel oder auf
Flohmärkten
kursieren und immer noch gehörige Verwirrung schaffen.
Identifizierung
Wie aber unterscheidet man nun echte von falschen Wappen? Von
eindeutigen Beweisen kann man nicht sprechen, wenn man versucht, ein
gefälschtes Adelswappen zu identifizieren. Aber es gibt eine
Reihe
von Indizien, die stark dafür sprechen, daß es sich
bei
einem Wappen um eine reine Erfindung handelt:
- Der Text ist meist handschriftlich verfaßt,
gelegentlich
auch reich kalligraphisch verziert
- Häufig finden sich standardisierte
Überschriften wie
"Stammwappen der Familie ...", "Wappen des edlen Geschlechts ..." und
dergleichen mehr
- Der Text zum Wappen ist meist in kreisrunder, bogiger oder
ovaler
Form angebracht.
- Die heraldischen Farbregeln wurden nicht beachtet (z.B.
darf nie
Farbe auf Farbe oder Metall auf Metall stoßen)
- Die Beschreibungen zur Geschlechtsgeschichte, wenn
überhaupt
vorhanden, sind lückenhaft, sehr dürftig und vage,
Ahnentafeln und Verbindungen über mehrere Generationen mit
bestimmten Personenstandsangaben werden nicht genannt. In den
Wappenbeschreibungen sind Deutungen auf den (in der "echten" Heraldik
nicht nachweisbaren Symbolgehehalt von Wappenbildern) enthalten.
- Die Quellenangabe fehlt oder ist so unspezifisch und
unvollständig, daß eine
Überprüfung nicht
möglich ist (z.B. "Zu finden im 2.Buche der
Europäischen
Wappensammlung"); dieses Werk gibt es überhaupt nicht!
- Die Familie läßt sich in keinem
Adelslexikon oder auch
in keinen anderen relevanten Beständen auffinden.
- Die Familie sei angeblich von Kaiser So-und-So geadelt
worden.
Hier kann man bereits alle vor 1350 (erste bekannte Nobilitierung
v.Frosch) datierten Angaben getrost als erfunden zurückweisen,
da
es vor diesem Jahr keine deutschen Adelserhebnungen gegeben hat.
- Auch Wappenverleihungen sind durch einen deutschen Kaiser
vor dem
13.Jahrhundert sind nicht möglich gewesen, da dann erst das
Wappenwesen nach Deutschland kam.
- Die bekanntesten Fälscher waren die folgenden
historischen
Herren: Max Asten, Hugo Bieler, Karl Fleischmann, Gebhard
Gartenschmidt, Berthold Großkopf, Paul Gründel,
Raimund
Günther, Adolf Hebensperger, Hermann Hermann, Levi Herschbach,
Carl Ferdinand Kettnich, Franz Knapp, Carl Krahl, Franz Kuboth, Franz
Kunze, Christian Kurz, Karl Eugen Kurz, Carl Michael Lieber, Hans
Limbacher, Philipp Wilhelm Marnitz, Thaddäus Mikoda, Carl
Wilhelm
Muth, Emil Poenicke, Nicolaus Pohl, Josef Pohl, Franz Josef Reich, Carl
Friedrich Riemann, Conrad Schüßler, Eugen schwartz,
Carl
Seeliger, Eduard Seyffert, Thaddeau Spängler, Georg Stark,
Leonhard Stark, Jospeh Stein, Ascher Wappenstein, Max Wappenstein,
Josef Weber, Gustav Winkler.
Dies sind nur einige wenige Hinweise, durch die man recht
sicher
vermuten kann, daß es sich bei einem Wappen um eine
Fälschung handelt. Absolute Sicherheit bringt jedoch nur eine
durch einen Fachmann begutachtete Vorlage, wie sie beispielsweise vom
Verein Herold in Berlin durchgeführt wird, der solche
Wappenfälschungen seit Jahren sammelt. Der Fachmann kann
beispielsweise auch erkennen, aus welcher Fälscherwerkstatt
ein
Wappen kommt. Indes ist eine absolute Feststellung einer
Fälschung
schwierig, denn da es kein Gesamtverzeichnis des Adels gibt, ist es
nicht auszuschließen, daß es eine bestimmte
Adelsfmilie,
die vielleicht von einem Kleinstfürsten geadelt worden ist,
nicht
doch gibt.
(Auszug aus dem Adelsarchiv)
Und hier noch ein Hinweis:
Im Forum "Heraldik
im Netz" können Sie an Diskussionen zur Heraldik
teilnehmen.
http://heraldik-wappen.de/index.php
Presseberichte:
Süddeutsche
Zeitung vom 9.2.2007
Trend zum Familienstammbaum
Opa war ein Henker
Die
Genealogie, die Erforschung der eigenen Familiengeschichte, ist zum
neuen Hobby der Deutschen geworden. Doch nicht alle sind mit den
Ergebnissen zufrieden.
Von Arno Makowsky
Der
Moment, als die Familie aus dem Schwäbischen alles
über ihre Vorfahren
erfuhr, muss ein Schock gewesen sein. Man hatte für viel Geld
einen
Genealogen engagiert, einen Familienforscher, der in alten
Kirchenbüchern recherchiert und das Internet nach Zeugnissen
der
Vergangenheit durchforstet.
Bis ins Mittelalter war der Mann
vorgedrungen; schließlich gab es Gerüchte, die
Familie sei einst adelig
gewesen. Und was kam heraus? Die Recherchen ließen leider
keine Zweifel
zu. Die Vorfahren waren über Generationen: Henker.
Als Claus
Billet, der Familienforscher, diese Geschichte erzählt, muss
er selbst
lachen. "Die haben gesagt: Nein, das wollen wir nicht, hören
Sie auf!"
Erschwerend kam hinzu, dass die Kunden auf der Suche nach einem
schönen
Familienwappen waren, wie es vor Jahrhunderten bei Adeligen und in
gehobenen bürgerlichen Kreisen üblich war.
Billet sollte
herausfinden, ob die Familie einst so eines geführt hatte. Man
kann
sich ungefähr vorstellen, wie dieses Wappen ausgesehen haben
muss:
rotes Beil auf schwarzer Kapuze, oder so ähnlich. Jedenfalls
nicht das,
was man gerne im Bekanntenkreis herumzeigt.
Gefragte Ahnenforscher
Claus
Billet betreibt Familienforschung ganz professionell. Eigentlich nennt
er sich "Heraldiker", also Wappenkundiger, der die Informationen
über
die Vorfahren seiner Kunden dafür verwendet, um bunte
Familienwappen
oder kunstvoll verschnörkelte Stammbäume zu zeichnen.
Befragt,
wie die Geschäfte laufen, sagt er gleich: "Wahnsinn! Den
ganzen Tag
läutet das Telefon." Wobei die meisten Leute nur von ihm
wissen
wollten, wie sie etwas über ihre Familie herausfinden
können - "und
wenn ich denen ein paar Tipps gegeben habe, höre ich nichts
mehr von
ihnen."
Dabei wären solche Menschen nicht auf die Hilfe dieses
redlichen Experten aus dem schwäbischen Filderstadt
angewiesen. Überall
im Land mühen sich Vereine um private Ahnengeschichten, im
Internet
gibt es ein unüberschaubares Angebot an einschlägigen
Seiten, und im
Online-Buchshop "Amazon" können Interessierte unter mehr als
100
deutschsprachigen Gebrauchsanweisungen zum Thema wählen - vom
Titel
"Genealogie für Dummies" bis zum "Abenteuer Ahnenforschung".
Ganz
offensichtlich ist die Genealogie, die Erforschung der eigenen
Familiengeschichte, zum neuen Hobby der Deutschen geworden.
Interesse auch bei den Jungen
Überraschend
daran ist vor allem, dass die Suche nach den eigenen Wurzeln nicht
mehr, wie früher, vor allem Rentner oder egomane Adelige
umtreibt. Wenn
der Freiburger Historiker Volker Jarren, der sich auf Genealogie
spezialisiert hat, in Kirchenarchiven stöbert oder in
Standesämtern
recherchiert, trifft er immer öfter junge Menschen. "Ich bin
überrascht, wie viele das Thema zu interessieren scheint",
sagt er,
"früher fragten mich die Leute an der Uni immer: ,Genealogie?
Was ist
das denn?’"
Nach wie vor hat dieser Begriff keinen guten Klang.
Seit die Nazis von jeder deutschen Familie einen "Ariernachweis"
verlangten, wird die "Geschlechterkunde" unselig mit der NS-Ideologie
in Verbindung gebracht. Die genealogischen Vereine halfen damals
bereitwillig mit, Kampfbegriffe wie "Sippe" und "überlegene
Rasse" zu
verbreiten. Von diesem Missbrauch hat sich die Genealogie lange nicht
erholt. Immerhin dient der "Ahnenpass" der Großeltern vielen
jüngeren
Hobbyforschern als Grundlage für ihre eigenen Recherchen.
Das
Gestrüpp der Familiengeschichte zu durchdringen - es
wäre heute
undenkbar ohne das Internet. Der Aufschwung der Genealogie
hängt wohl
vor allem mit den faszinierenden Möglichkeiten der Online-Welt
zusammen. Jeder, der nur seinen Familiennamen bei Google eingibt,
stößt
sofort auf Spuren, Verweise, Querverbindungen.
Boom durch Online-Recherche
Ungezählte
Genealogie-Seiten bieten dem Hobbyforscher die Möglichkeit,
seinen
eigenen virtuellen Stammbaum anzulegen, ihn mit Fotos und Geschichten
anzureichern - und mit potentiellen Verwandten in Kontakt zu treten,
per E-Mail natürlich: "Hallo, ich heiße auch
Oberhuber. Bitte mailen
Sie mir doch die Namen und das Geburtsdatum Ihrer Großeltern.
Vielleicht sind wir ja verwandt!"
Wer sich auf diese Art auf die
Suche nach der Vergangenheit macht, verliert sich schnell im Dickicht.
Obskure Webseiten locken mit Dokumenten bis ins Mittelalter, garniert
mit Bildern von Ritterrüstungen und Gedichten von Walther von
der
Vogelweide. Bei den meisten Anbietern landet man schnell im
"kostenpflichtigen Premium-Bereich".
Hat die Suche
beispielsweise ergeben, dass die Urgroßmutter um 1900 nach
Amerika
ausgewandert ist, gewährt die gut aufgestellte
Genealogie-Software nach
Wunsch sofort Einsicht in die Passagierlisten sämtlicher
Ozeandampfer,
die in jenen Jahren zwischen Hamburg und New York verkehrten. Das
kostet knapp zehn Euro. Nicht allzu viel, aber dabei bleibt es ja
meistens nicht: Wer bei der Passagierliste fündig geworden
ist,
recherchiert virtuell in New York weiter. Wer weiß, ob man
nicht auf
den reichen Onkel in Amerika stößt.
"Befriedigung eines
detektivistischen Drangs"
Was
bringt die Menschen dazu, unbedingt alles über ihre Herkunft
wissen zu
wollen? Und warum erfährt die private Ahnenforschung gerade
jetzt einen
Boom? Historiker Volker Jarren hat selbst festgestellt, dass die
Möglichkeiten des Internets auch einen "detektivischen Drang"
befriedigen: "Es ist so einfach, etwas zu erfahren. Früher
musste man
in eine fremde Stadt reisen, in Standesamtslisten suchen. Das
fällt
alles weg."
Neben diesem spielerischen Aspekt, so mutmaßt er,
spiele vielleicht auch die moderne Lebensführung eine Rolle:
Die
Menschen sind mobil, Bindungen nicht so wichtig, Ehen werden leichter
geschieden. Das einzig Verlässliche ist die eigene Familie.
Wo
der Forscherdrang im Extremfall hinführen kann, lässt
sich schön bei
Rudolf Bertol besichtigen. Seit 15 Jahren spürt der ehemalige
IBM-Manager der Geschichte des Namens Bertol nach. Im Keller seines
Häuschens im oberbayerischen Seefeld hängen
meterlange Stammbäume,
Ahnentafeln und Fotos von Familientreffen. Daneben verwaltet er eine
selbst erstellte Software mit Tabellen, Namen, Daten - es ist zum
Schwindeligwerden.
Stammbaum mit 5000
Einträgen
Inzwischen
hat der Mann weltweit fast 5000 Bertols recherchiert, und irgendwie
hängen alle mit allen zusammen, sagt er. Zum letzten
Bertol-Treffen in
Saragossa sind hunderte Familienmitglieder gekommen, und um die
Orientierung untereinander zu erleichtern, haben sie Namensschildchen
mit unterschiedlichen Farben getragen. "Alle mit einem grünen
Schild",
sagt Rudolf Bertol begeistert, "die wussten, dass sie den gleichen
Urgroßvater haben".
Auch beim schwäbischen Heraldiker Claus
Billet hat die private Suche aufregende Ergebnisse gebracht. Es stellte
sich heraus, dass er über mehrere Ecken mit dem Freibeuter
Francis
Drake verwandt ist. Überrascht war die Familie davon nicht:
"Meine Frau
hat sowas immer schon geahnt."
(SZ vom 09.02.2007)
Pressebericht der
Filder-Zeitung
vom 14.2.2007
http://www.wappen-billet.de/forum/FilderZeitung.jpg
Hier
der genaue Text:
Gewappnet für alle Fälle
Claus Billet weiß, wer was im Schilde führt: Der
Heraldiker aus Bernhausen entwirft Familienwappen
Bernhausen. Genealogie kann eine
staubige Arbeit sein. Das Zurückverfolgen von
Familiengeschichten, um
Stammbäume und Wappen herzustellen, bedeutet oft
mühsames Suchen in
Archiven und Kirchenbüchern. Eine Arbeit, die nicht nur
lautere
Forscher lockt.
Von Frederike Poggel
Das mit Sir Francis Drake ist eher ein Witz. Zwischen Claus Billet
und dem englischen Freibeuter liegen ein paar Ecken zu viel, um noch
von Verwandtschaft sprechen zu können. 1420 heiratete
Christiana
Billet, die Tochter eines seiner Vorfahren, John Drake, und aus dieser
Verbindung entstammte nach sieben Generationen Francis Drake.
Aber wenn er ehrlich ist, freut Claus Billet sich diebisch
über
die Geschichte. Und sie verfehlt ihren Zweck nicht: Spätestens
nach
derlei Erkenntnissen wird bei fast jedem zumindest ein
Fünkchen
Interesse geweckt an Genealogie. Das ist der sperrige Begriff, mit dem
die Erforschung von Familiengeschichten bezeichnet wird, und der noch
etwas schwerer über die Lippen geht, seit die Nazis ihre
Rassenideologie damit stützten.
Claus Billet, der seit einigen Jahren in Bernhausen wohnt, ist
aber mehr Heraldiker als Genealoge. Früher hat der gelernte
Malermeister auch Stammbäume angefertigt; heute macht er fast
nur noch
Familienwappen, und das nach allen Regeln der Kunst. Der heraldischen,
wohlgemerkt: "Es kamen schon Leute zu mir, die wollten einen Computer
in ihrem Wappen haben. Oder einen Flugzeugträger", sagt Billet
und
schüttelt noch heute den Kopf. "Das ist absolut unheraldisch",
sagt er.
Weil ein Wappen in die Ritterzeit passen muss.
Zum Kampf gerüstete Clans haben sich als erste diese Art der
Kennzeichnung erdacht. "Die waren so vermummt, dass irgendwann keiner
mehr wusste, wer wo drinsteckt", sagt Billet. Das Wappen sorgte
dafür,
dass Familien sich nicht gegenseitig die Köpfe einschlugen.
Wer es zu
Unrecht trug, "der wurde einen Kopf kürzer gemacht".
So strikt wird das heute freilich nicht mehr gehandhabt, aber
eingetragene Wappen sind laut bürgerlichem Gesetzbuch
geschützt. Für
einen Heraldiker bedeutet das: Bücher und nochmals
Bücher wälzen. Es
gibt regelrechte heraldische "Bibeln", in denen nach Namen geordnet
jedes eingetragene Wappen gedruckt ist.
Hat Billet seine Idee für ein Wappen zu Papier gebracht,
schickt
er es zu einer der Gesellschaften, denen er angehört. Dort
wird
geprüft, ob alles korrekt ist; Billet macht es fertig, es wird
wieder
geprüft und dann erst eingetragen. Ein Haufen Arbeit, aber
unabdingbar.
"Wappenschwindler gibt's wie Sand am Meer", sagt der
67-Jährige,
der sich seit 50 Jahren mit Heraldik befasst. Wer will schon wissen, ob
die teuer bezahlte Erforschung der Familiengeschichte ihr Geld auch
wert ist? Ob ein Wappen, für das man um die 1300 Euro zahlt,
den
umfassenden Farb- und Stilregeln der Heraldik entspricht?
Einige Verbände (
hier sollte eigentlich VEREINE stehen ) planen gerade
einen Bundesverband, den
Interessenverband Deutsche Wappen.
Der gibt bestimmte Richtlinien vor und will irgendwann alle
seriösen
Heraldiker vereinen. Bis dahin gilt: Kein Heraldiker bietet sich von
sich aus an, der Wappenstifter kommt zu ihm. Außerdem sollte
man sich
zuvor Arbeiten zeigen lassen oder bei einer der heraldischen
Gesellschaften rückfragen.
"So eine Arbeit ist Vertrauenssache", sagt Billet. Daran scheint
es ihm nicht zu mangeln: Auf seinem Schreibtisch stehen zwei
große
Ordner. Sie sind prall gefüllt mit Anfragen von Menschen auf
der Suche
nach der Vergangenheit - und vielleicht dem Sir Francis Drake in ihrer
Ahnengalerie.
INFO: www.wappen-billet.de
© 2007 Filder-Zeitung
Presseberichte
zum "Billet'schen Schlösschen" zu Offenburg
So fing es einst an,
nach Jahren der Überlegungen ging alles sehr schnell :
http://www.wappen-billet.de/forum/OT070507.jpg
http://www.wappen-billet.de/forum/Guller070506.jpg
http://www.wappen-billet.de/forum/OffenburgerZeitung.jpg
Schlösschen Billet
http://www.offenburg.de/html/villa_billet514.html
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